Portugal: Artikel über neue Ist-Besteuerung in der „impakt“

Wer noch genaueres über die kürzlich in Portugal eingeführte Ist-Besteuerung erfahren möchte: In der aktuellen Ausgabe 3/2013 der Zeitschrift „impakt“ der Deutsch-Portugiesischen Industrie- und Handelskammer ist ab Seite 42 ein Artikel von mir zu diesem Thema veröffentlicht worden.

Portugal: Zivilgesetzbuch in der ab dem 2. September gültigen Fassung

Ab sofort kann das Portugiesische Zivilgesetzbuch in der ab dem 2. September 2013 gültigen Fassung (Código Civil Português, atualizado até à Lei n.º 23/2013, de 5 de março) unter dem Menüpunkt Gesetze abgerufen werden. Die zuletzt durchgeführten Änderungen sind nun hellblau hervorgehoben, zudem habe ich ein Inhaltsverzeichnis beigefügt. Obwohl ich bei der Erstellung größte Sorgfalt habe walten lassen, kann ich Fehler nicht völlig ausschließen. Es empfiehlt sich daher, im Zweifel ebenfalls die verlinkten amtlichen Veröffentlichungen im Diário da República Electrónico zu konsultieren.

Portugal: Verfassungsgericht bringt weiteres Gesetzesvorhaben der Regierung zu Fall

Das portugiesische Verfassungsgericht hat mit Urteil Nr. 754/13 vom 29. August die Regierung ein weiteres Mal in Bedrängnis gebracht.

Die Regierungsparteien PSD und CDS-PP hatten im Juli im Parlament per Beschluss Nr. 177/XII ein Gesetz verabschiedet, das sie als zentrales Element der Reform des Staatsapparates betrachteten.Es sah vor, dass öffentliche Angestellte unter bestimmten Voraussetzungen in ein bis zu zwölf Monate dauerndes berufliches Umschulungsprogramm versetzt werden, und in dieser Zeit nur 66,7 % bzw. am dem 7. Monat 50 % ihrer Bezüge erhalten, mindestens jedoch den gesetzlichen Mindestlohn. Wenn sich für den Beamten nach Ablauf dieses Zeitraums keine Verwendung gefunden hätte, sollte das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden. Des Weiteren wurde eine Norm aufgehoben, die ehemaligen verbeamten und im Jahr 2008 anlässlich einer Reform des öffentlichen Dienstes in das öffentliche Angestelltenverhältnis überführten Personen Schutz vor objektiven Kündigungsgründen gewährte.

Nach einem Antrag auf vorsorgliche abstrakte Normenkontrolle des Staatspräsidenten Aníbal Cavaco Silva entschied das Verfassungsgericht nun, dass die Regelung, gemäß der das Arbeitsverhältnis nach Ablauf des zwölfmonatigen Umschulungsprogramms aufgelöst wird, verfassungswidrig ist, sofern als Vorrausetzung für die Versetzung in das berufliche Umschulungsprogramm Budgetgründe, die Notwendigkeit der Fortbildung der betroffenen Angestellten oder die Verfolgung einer festgelegten Strategie angeführt werden, da dies gegen das Verbot der ungerechtfertigten Kündigung gemäß Artikel 53 sowie das Verhältnismäßigkeitsprinzip aus Artikel 18 Absatz 2 der Verfassung der Portugiesischen Republik verstößt.

Auch die Regelung, die den Fortbestand der Unkündbarkeit der ehemaligen Beamten aufhob, wurde vom Verfassungsbericht als verfassungswidrig gewertet, da sie gegen das in Artikel 2 der Verfassung niedergelegte Prinzip des Vertrauensschutzes verletze.

Portugal: Neues innovatives Gesetz zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit

Die Beschäftigung von Arbeitnehmern als vermeintlich selbstständige Dienstleistungserbringer, um das Arbeitsverhältnis zu verschleiern und damit den Arbeitnehmerschutz zu unterlaufen und die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung zu sparen, ist in Portugal ein seit langem weit verbreitetes Phänomen. Es wird nach den offiziellen Quittungen, die die Betroffenen als „Selbstständige“ aufgrund Vorschriften des Einkommensteuergesetzes auszustellen verpflichtet sind, als „falsos recibos verdes“ („falsche grüne Quittungen“) bezeichnet.

Bislang waren alle Bemühungen, diese Erscheinung einzudämmen, wenig Erfolg beschienen. Auch die im Jahr 2009 eingeführte Ahndung der Scheinselbstständigkeit als Ordnungswidrigkeit hat in der Realität wenig bewirkt.

Aufgrund einer von mehr als 35.000 Wahlberechtigten unterzeichneten Bürgerinitiative wurde im Juli 2012 ein Gesetzesvorschlag für ein „Gesetz gegen die Prekarität“ eingebracht, der zwar in dieser Form vom Parlament abgelehnt wurde, aber nach reger parlamentarischer Debatte zu einem geänderten Gesetzesprojekt führte, aus dem schließlich das nun veröffentlichte Gesetz Nr. 63/2013 vom 27. August hervorging.

Mit dieser Reform wird ein neues, bislang unbekanntes Verfahren im Arbeitsgerichtsgesetz (Código de Processo do Trabalho) verankert: die Klage auf Anerkennung des Bestehens eines Arbeitsvertrages (ação de reconhecimento da existência de contrato de trabalho).

Das Besondere an diesem neuen Verfahren ist, dass es – im Gegensatz zum herkömmlichen Feststellungsverfahren – nicht etwa vom betroffenen „Selbstständigen“ eingeleitet wird, sondern von der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft, die nach entsprechender, von Amts wegen auszuführender Mitteilung des Amts für Arbeitsbedingungen (Autoridade para as Condições do Trabalho – ACT) über einen Verdachtsfall ebenfalls von Amts wegen tätig werden muss. Zudem ist der Verfahrensgang sehr detailliert geregelt und mit knappen Fristen versehen, so dass je nach Sachlage schon nach sehr kurzer Zeit ein Urteil ergehen kann, das das Bestehen eines Arbeitsvertrages anerkennt.

Die Änderungen treten zum 1. September in Kraft.

 

Portugal: Umsetzung der Zins- und Lizenzrichtlinie vollends abgeschlossen

Das portugiesische Parlament hat mit Gesetz Nr. 55/2013 vom 8. August die Richtlinie 2003/49/EG des Rates vom 3. Juni 2003 über eine gemeinsame  Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten (Zins- und Lizenzrichtlinie) nunmehr vollständig umgesetzt. Diese Richtlinie bezweckt, dass Zahlungen von Zins- und Lizenzgebühren zwischen in zwei unterschiedlichen Mitgliedstaaten der europäischen Union ansässigen verbundenen Unternehmen nur noch in dem Staat besteuert werden, in dem der Empfänger der Zahlung ansässig ist, und damit Finanzbeziehungen zwischen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten gegenüber gleichartigen Beziehungen zwischen Unternehmen ein und desselben Mitgliedstaats steuerlich gleichgestellt werden.

Die Richtlinie war grundsätzlich zum 1. Januar 2004 umzusetzen. Portugal und einigen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurde jedoch für hierfür aus Haushaltsgründen eine achtjährige Übergangszeit eingeräumt, während der sie noch Steuern auf Zinsen und Lizenzgebühren erheben durften, aber verpflichtet waren, diese schrittweise zu senken.

Mit Wirkung zum 1. Juli 2013 wurden nun auch in Portugal die Zinsen und Lizenzgebühren, die eine in Portugal ansässige Gesellschaft an eine mit ihr verbundene, in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Gesellschaft zahlt, von der Besteuerung ausgenommen. Diese Maßnahme begünstigt für Unternehmen anderer EU-Länder Direktinvestitionen in Portugal, da die Finanzierungskosten für ihre örtlichen Tochterfirmen oder festen Niederlassungen gesenkt werden.

Angola, Mosambik und Kap Verde: Deutsch-Portugiesische Industrie- und Handelskammer veröffentlicht Marktreporte

Die Deutsch-Portugiesische Industrie- und Handelskammer, in Kooperation mit dem Afrika-Verein der deutschen Wirtschaft, hat aktuelle, sehr ausführliche und informative Marktreporte für Angola, Mosambik und Kap Verde veröffentlicht. Die Berichte sprechen auch die Brückenfunktion an, die Portugal dank der gemeinsamen Sprache und seinen starken wirtschaftlichen, geschichtlichen und kulturellen Verbindungen zu seinen ehemaligen Kolonien für einen Markteintritt anderen Ländern bieten kann.

Portugal: Deregulierung für Tourismusunternehmen

Per Gesetzesdekret Nr. 95/2013 vom 19 Juli hat die portugiesische Regierung einen weiteren Schritt in Richtung Liberalisierung des Dienstleistungssektors unternommen:

Unternehmen, die gewerblich Freizeitangebote für Touristen in Form von Freiluft- oder maritimen Aktivitäten, Kulturtourismus oder Naturtourismus anbieten, wie etwa Wanderungen, Bootstouren oder Museumsbesuche, benötigten bislang hierfür eine Genehmigung  der portugiesischen Tourismusbehörde (Turismo de Portugal, I. P), gegebenenfalls nach Anhörung des Umweltschutzamtes (Instituto de Conservação da Natureza e das Florestas, I.P. – ICNF).

Unter den neuen Bestimmungen genügt nunmehr, sofern kein Naturtourismus beabsichtigt ist, eine einfache Vorabmitteilung an die Tourismusbehörde, um sich in das Nationale Register für Betreiber touristischer Aktivitäten (Registo Nacional de Agentes de Animação Turística – RNAAT) einzuschreiben und die entsprechende Tätigkeit aufnehmen zu können. Auch Erbringer grenzüberschreitender Dienstleistungen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum profitieren von der Verfahrensvereinfachung.

Im Zuge der Reform wurden auch die Verfahrensgebühren ganz erheblich gesenkt und betragen nunmehr maximal 240,- €.

Die neuen Vorschriften treten zum 3. August in Kraft.

 

Portugal: Reform der Wirtschaftsförderung II

Das portugiesische Parlament hat mit Gesetz Nr. 49/2013 vom 16 Juli eine weitere Maßnahme zur Förderung der Wirtschaft beschlossen. Unternehmen, die der Körperschaftssteuer (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Colectivas) unterliegen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Sonderabzug für Investitionen (Crédito Fiscal Extraordinário ao Investimento – CFEI) in geltend machen.

Dieser betrifft bestimmte Investitionen in das Anlagevermögen bis zu einem Betrag in Höhe von 5.000.000 €, die zwischen dem 1. Juli 2013 und dem 31. Dezember 2013 getätigt werden und spätestens zum Ende des Besteuerungszeitraums in Betrieb genommen bzw. genutzt werden. 20 % der Ausgaben sind abziehbar, also maximal 1.000.000 €, und zwar schon im Besteuerungszeitraum 2013.

Der Abzug darf allerdings nicht mehr als 70 % der Körperschaftssteuer ausmachen. Beträge, die darüber hinausgehen, können aber in die folgenden fünf Besteuerungszeiträume vorgetragen werden.

Portugal: 7. Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission

Die Expertengruppe der Troika (EU, EZB, IWF), die die Fortschritte des portugiesischen wirtschaftlichen Anpassungsprogramms überwacht,  hat ihre 7. Mission vom 25. Feburar bis zum 14 März und vom 14. bis zum 17. Abril 2013 in Lissabon durchgeführt. Die Europäische Kommission hat nun den zugehörigen 7. Fortschrittsbericht veröffentlicht. Angesichts des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds und einem unerwartet schlechten Ergebnis im letzten Quartal 2012 wurden die Defizitziele für 2013 von 4,5 % auf 5,5 %, für 2014 von 2,5 % auf 4 % und für 2015 von 2 % auf 2,5 % des BIP angehoben. Dennoch wurde der Fortschritt insgesamt positiv bewertet, und die Auszahlung einer weiteren Tranche von zwei Milliarden Euro genehmigt.

Portugal: Reform der Wirtschaftsförderung

Mit Gesetzesdekret Nr. 82/2013, veröffentlicht am 17. Juni, hat die portugiesische Regierung die Wirtschaftsförderung aktualisiert und übersichtlicher gestaltet. Die wichtigsten Änderungen:

  • Investitionsvorhaben können nunmehr schon ab einem Betrag von 3.000.000 € in den Genuss von Steuervergünstigungen gemäß dem Gesetz zur Förderung von Investitionen (Código Fiscal do Investimento) kommen; bislang betrug der Schwellenwert 4.987.978,97 €. Zudem wurde auch der zeitliche Anwendungsbereich vom 31.12.2010 auf den 31.12.2020 erweitert.
  • Das ursprünglich nur für das Jahr 2009 konzipierte und danach jährliche verlängerte Steuerstatut zur Investitionsförderung für bestimmte Wirtschaftssektoren (Regime Fiscal de Apoio ao Investimento – RFAI) wurde, mit einigen Anpassungen, auf die Besteuerungszeiträume 2012-2017 ausgedehnt und in das Gesetz zur Förderung von Investitionen integriert.
  • Das 2010 verabschiedete Steuerstatut zur Förderung von Forschung und Entwicklung II (Sistema de Incentivos Fiscais em Investigação e Desenvolvimento Empresarial II – SIFIDE II) wurde ebenfalls mit einigen geringen Änderungen in das  Gesetz zur Förderung von Investitionen integriert.