Portugal: Neuerung im Erbrecht

Die Testierfreiheit ist im portugiesischen Erbrecht ziemlich eingeschränkt. Das Vermögen soll zu einem nicht unerheblichen Teil innerhalb der Familie verbleiben, der Erblasser kann je nach familiärer Situation nur über die Hälfte oder sogar nur über ein Drittel frei verfügen.

Diese Regelung, die seit dem Inkrafttreten des Portugiesischen Zivilgesetzbuches (Código Civil Portugues) im Jahr 1966 im Wesentlichen unverändert geblieben ist, stellt allerdings in der heutigen Zeit, in der es nicht mehr ungewöhnlich ist, eine Ehe zu scheiden, anschließend erneut zu heiraten und Kinder in die neue Ehe mitzubringen, das Ehepaar vor das Problem, das die neue Ehe wegen des damit entstehenden Pflichtteils des neuen Ehepartners die Vermögensinteressen der Kinder aus der früheren Beziehung beeinträchtigt.

Dem soll mit Gesetz Nr. 148/2018 vom 14. August Rechnung getragen werden, indem nunmehr den Ehepartnern ermöglicht wird, in einem Ehevertrag gegenseitig auf den Pflichtteil zu verzichten, sofern die Ehe im Güterstand der Gütertrennung geschlossen wird. Die Neue Regelung tritt zum 1. September in Kraft.

Das aktuelle Portugiesische Zivilgesetzbuch kann ab sofort unter dem Menüpunkt Gesetze eingesehen werden.