Portugal: Verbot von Inhaberpapieren

Mit Gesetz Nr. 15/2017 vom 3. Mai hat das portugiesische Parlament Inhaberpapiere, also Wertpapiere, die nicht einer bestimmten namentlich bezeichneten Person, sondern dem jeweiligen Inhaber das verbriefte Recht einräumen, verboten. Namentlich betrifft dies Inhaberaktien von portugiesischen Aktiengesellschaften (Sociedades Anónimas).

Seit dem 4. Mai ist die Ausgabe von Inhaberpapieren untersagt. Bestehende Inhaberpapiere dürfen nicht mehr übertragen werden und müssen binnen sechs Monaten in Namenspapiere umgewandelt werden. Bis zur Umwandlung wird der Anspruch auf Beteiligung an der Gewinnausschüttung ausgesetzt.

Die Einzelheiten der Umwandlung soll durch eine Verordnung geregelt werden, die die Regierung binnen 120 Tagen zu erlassen hat.

Portugal: Zivilgesetzbuch in der Fassung gültig ab dem 1. Mai 2017

Unter dem Menüpunkt Gesetze steht nunmehr das ab dem 1. Mai 2017 gültige Portugiesisches Zivilgesetzbuch (Código Civil Portugues)  zur Verfügung, aktualisiert bis Gesetz Nr. 8/2017 vom 3. März. Es enthält die jüngsten Änderungen zur Verbesserung des Tierschutzes.