Angola, Mosambik und Kap Verde: Deutsch-Portugiesische Industrie- und Handelskammer veröffentlicht Marktreporte

Die Deutsch-Portugiesische Industrie- und Handelskammer, in Kooperation mit dem Afrika-Verein der deutschen Wirtschaft, hat aktuelle, sehr ausführliche und informative Marktreporte für Angola, Mosambik und Kap Verde veröffentlicht. Die Berichte sprechen auch die Brückenfunktion an, die Portugal dank der gemeinsamen Sprache und seinen starken wirtschaftlichen, geschichtlichen und kulturellen Verbindungen zu seinen ehemaligen Kolonien für einen Markteintritt anderen Ländern bieten kann.

Portugal: Deregulierung für Tourismusunternehmen

Per Gesetzesdekret Nr. 95/2013 vom 19 Juli hat die portugiesische Regierung einen weiteren Schritt in Richtung Liberalisierung des Dienstleistungssektors unternommen:

Unternehmen, die gewerblich Freizeitangebote für Touristen in Form von Freiluft- oder maritimen Aktivitäten, Kulturtourismus oder Naturtourismus anbieten, wie etwa Wanderungen, Bootstouren oder Museumsbesuche, benötigten bislang hierfür eine Genehmigung  der portugiesischen Tourismusbehörde (Turismo de Portugal, I. P), gegebenenfalls nach Anhörung des Umweltschutzamtes (Instituto de Conservação da Natureza e das Florestas, I.P. – ICNF).

Unter den neuen Bestimmungen genügt nunmehr, sofern kein Naturtourismus beabsichtigt ist, eine einfache Vorabmitteilung an die Tourismusbehörde, um sich in das Nationale Register für Betreiber touristischer Aktivitäten (Registo Nacional de Agentes de Animação Turística – RNAAT) einzuschreiben und die entsprechende Tätigkeit aufnehmen zu können. Auch Erbringer grenzüberschreitender Dienstleistungen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum profitieren von der Verfahrensvereinfachung.

Im Zuge der Reform wurden auch die Verfahrensgebühren ganz erheblich gesenkt und betragen nunmehr maximal 240,- €.

Die neuen Vorschriften treten zum 3. August in Kraft.

 

Portugal: Reform der Wirtschaftsförderung II

Das portugiesische Parlament hat mit Gesetz Nr. 49/2013 vom 16 Juli eine weitere Maßnahme zur Förderung der Wirtschaft beschlossen. Unternehmen, die der Körperschaftssteuer (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Colectivas) unterliegen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Sonderabzug für Investitionen (Crédito Fiscal Extraordinário ao Investimento – CFEI) in geltend machen.

Dieser betrifft bestimmte Investitionen in das Anlagevermögen bis zu einem Betrag in Höhe von 5.000.000 €, die zwischen dem 1. Juli 2013 und dem 31. Dezember 2013 getätigt werden und spätestens zum Ende des Besteuerungszeitraums in Betrieb genommen bzw. genutzt werden. 20 % der Ausgaben sind abziehbar, also maximal 1.000.000 €, und zwar schon im Besteuerungszeitraum 2013.

Der Abzug darf allerdings nicht mehr als 70 % der Körperschaftssteuer ausmachen. Beträge, die darüber hinausgehen, können aber in die folgenden fünf Besteuerungszeiträume vorgetragen werden.

Portugal: 7. Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission

Die Expertengruppe der Troika (EU, EZB, IWF), die die Fortschritte des portugiesischen wirtschaftlichen Anpassungsprogramms überwacht,  hat ihre 7. Mission vom 25. Feburar bis zum 14 März und vom 14. bis zum 17. Abril 2013 in Lissabon durchgeführt. Die Europäische Kommission hat nun den zugehörigen 7. Fortschrittsbericht veröffentlicht. Angesichts des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds und einem unerwartet schlechten Ergebnis im letzten Quartal 2012 wurden die Defizitziele für 2013 von 4,5 % auf 5,5 %, für 2014 von 2,5 % auf 4 % und für 2015 von 2 % auf 2,5 % des BIP angehoben. Dennoch wurde der Fortschritt insgesamt positiv bewertet, und die Auszahlung einer weiteren Tranche von zwei Milliarden Euro genehmigt.