Portugal: Reform der Wirtschaftsförderung II

Das portugiesische Parlament hat mit Gesetz Nr. 49/2013 vom 16 Juli eine weitere Maßnahme zur Förderung der Wirtschaft beschlossen. Unternehmen, die der Körperschaftssteuer (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Colectivas) unterliegen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Sonderabzug für Investitionen (Crédito Fiscal Extraordinário ao Investimento – CFEI) in geltend machen.

Dieser betrifft bestimmte Investitionen in das Anlagevermögen bis zu einem Betrag in Höhe von 5.000.000 €, die zwischen dem 1. Juli 2013 und dem 31. Dezember 2013 getätigt werden und spätestens zum Ende des Besteuerungszeitraums in Betrieb genommen bzw. genutzt werden. 20 % der Ausgaben sind abziehbar, also maximal 1.000.000 €, und zwar schon im Besteuerungszeitraum 2013.

Der Abzug darf allerdings nicht mehr als 70 % der Körperschaftssteuer ausmachen. Beträge, die darüber hinausgehen, können aber in die folgenden fünf Besteuerungszeiträume vorgetragen werden.