Ab dem ersten Januar 2024 beträgt der monatliche gesetzliche Mindestlohn (retribuição mínima mensal garantida – RMMG), auch als „salário mínimo“ bekannt, 820 €. Dies hat der Ministerrat per Gesetzesdekret Nr. 108/2023 vom 17. November bestimmt. Der RMMG ist eine wichtige Bezugsgröße im portugiesischen Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht.