Mit Gesetz Nr. 49/2018 vom 14. August hat Portugal eine umfassende Reform des Vormundschafts- und Pflegschaftsrechts durchgeführt, die zum 10. Februar in Kraft tritt.
Die bisherigen Rechtsinstitute der Entmündigung (Interdição) und Gebrechlichkeitspflegschaft (Inabilitação) wurden durch die einheitliche, aber flexible Erwachsenenbetreuung (acompanhamento de maior) ersetzt.
Der Gesetzgeber reagiert hiermit auf eine immer älter werdende Gesellschaft und die Zunahme von Personen mit altersbedingten Erkrankungen, die eine auf die jeweilige Situation zugeschnittene Lösung benötigen. Die Betreuung ist auf das Notwendige zu beschränken, und die angeordneten Maßnahmen spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen.
Unter dem Menüpunkt Gesetze kann nunmehr das ab dem 10 Februar gültige Portugiesische Zivilgesetzbuch (Código Civil Portugues) mit den neuen Vorschriften betreffend die Betreuung aufgerufen werden.