Portugal: Veröffentlichung des 6. Fortschrittsberichts

Auf der Website der Europäischen Kommission wurde der sechste Fortschrittsbericht über die Umsetzung des wirtschaftlichen Anpassungsprogramms in Portugal veröffentlicht. Dieser Bericht gibt die Ergebnisse der sechsten Mission wieder, die die Expertengruppe der Troika (EU, EZB, IWF) vom 12 bis zum 19. November in Lissabon durchführte.

Auch dieser Bericht bewertet den Fortschritt des Landes insgesamt positiv. Damit ist der Weg frei für die Auszahlung einer weiteren Tranche in Höhe von insgesamt 2,5 Milliarden Euro. Mehr als 80 % der beantragten Hilfszahlungen sind damit geleistet.

Portugal: Steuerschraube dreht sich weiter II

Wie zu erwarten war, wurden im Rahmen des Haushaltsgesetzes für 2013 eine Reihe von Steuererhöhungen vorgenommen. Eine Übersicht der wichtigsten Änderungen:

Einkommensteuer (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Singulares – IRS):

  • Im Fall von Steuerpflichtigen mit Einkünften aus unternehmerischer Tätigkeit und selbstständiger Arbeit (Kategorie B), die gemäß dem Statut zur vereinfachten Ermittlung (regime simplificado) veranlagt werden, werden nur noch 25% pauschal als Aufwendungen zum Abzug gebracht.
  • Der allgemeine Steuersatztarif wurde um 3 Stufen reduziert, d.h., es gibt nunmehr nur noch 5 Einkommensteuerstufen (escalões). Untenstehend die praktische Tabelle für Einkünfte in 2013:

Steuerbemessungsgrundlage

Von

Bis

Steuersatz

Abschlag

0,00 €

7000,01 €

20.000,01 €

40.000,01 €

80.000,01 €

7.000,00 €

20.000,00 €

40.000,00 €

80.000,00 €

14,50%

28,80%

37,00%

45,00%

48,00%

0,00 €

980,00 €

2.680,00 €

5.880,00 €

8.280,00 €

  • Hinzu kommt der im Jahr 2012 eingeführte Solidaritätszuschlag (Taxa adicional de solidariedade), der nunmehr schon ab einem jährlichen Einkommen von 80.000 € fällig wird und um eine weitere Stufe ergänzt wurde:

Steuerbemessungsgrundlage

Von

Bis

Solidaritätszuschlag

80.000,01 €

250.000,01 €

250.000,00

2,5%

5%

  • Die Abgeltungssteuersätze (taxas liberatórias) für bestimmte Einkünfte, etwa auf Kapitalerträge, werden von 26,5% auf 28% angehoben.
  • Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Kategorie F) unterliegen erstmals einem autonomen Steuersatz (taxa de tributação autónoma) in Höhe von 28%, sofern nicht die Gesamtveranlagung gewählt wird.
  • Kostenabzüge für Aufwendungen im Zusammenhang mit Gesundheit, Ausbildung, etc, sofern überhaupt noch möglich, unterliegen zudem einer weiteren Begrenzung in Abhängigkeit von den zu versteuernden Einkünften:

    Steuerbemessungsgrundlage

    Von

    Bis

    Maximal abzugsfähig

    0,00 €

    7000,01 €

    20.000,01 €

    40.000,01 €

    80.000,01 €

    7.000,00 €

    20.000,00 €

    40.000,00 €

    80.000,00 €

    unbegrenzt

    1250,00 €

    1000,00 €

    500,00 €

    0,00 €

  • Zudem bestimmt das Haushaltsgesetz 2013 einen Zuschlag auf die Einkommensteuer (Sobretaxa em sede do IRS) der 3,5% beträgt.

Körperschaftsteuer (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Coletivas – IRC):

  • Eine Reihe von Abgeltungssteuersätzen in Höhe von 15% auf Einkünfte nicht ansässiger Steuerpflichtiger, die keiner festen Niederlassung in Portugal zuzuordnen sind, wurden gestrichen, d.h., diese Einkünfte unterliegen nunmehr dem Normalsatz in Höhe von 25%.
  • Der 2010 eingeführte Zuschlag auf die Körperschaftsteuer (Derrama estadual) beträgt nun bei einem zu versteuernden Gewinn von mehr als 1,5 Mio. bis zu 7,5 Mio. 3%, darüber hinausgehend 5%.