Wie zu erwarten war, wurden im Rahmen des Haushaltsgesetzes für 2013 eine Reihe von Steuererhöhungen vorgenommen. Eine Übersicht der wichtigsten Änderungen:
Einkommensteuer (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Singulares – IRS):
- Im Fall von Steuerpflichtigen mit Einkünften aus unternehmerischer Tätigkeit und selbstständiger Arbeit (Kategorie B), die gemäß dem Statut zur vereinfachten Ermittlung (regime simplificado) veranlagt werden, werden nur noch 25% pauschal als Aufwendungen zum Abzug gebracht.
- Der allgemeine Steuersatztarif wurde um 3 Stufen reduziert, d.h., es gibt nunmehr nur noch 5 Einkommensteuerstufen (escalões). Untenstehend die praktische Tabelle für Einkünfte in 2013:
Steuerbemessungsgrundlage
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Von
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Bis
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Steuersatz
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Abschlag
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0,00 €
7000,01 €
20.000,01 €
40.000,01 €
80.000,01 €
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7.000,00 €
20.000,00 €
40.000,00 €
80.000,00 €
∞
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14,50%
28,80%
37,00%
45,00%
48,00%
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0,00 €
980,00 €
2.680,00 €
5.880,00 €
8.280,00 €
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- Hinzu kommt der im Jahr 2012 eingeführte Solidaritätszuschlag (Taxa adicional de solidariedade), der nunmehr schon ab einem jährlichen Einkommen von 80.000 € fällig wird und um eine weitere Stufe ergänzt wurde:
Steuerbemessungsgrundlage
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Von
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Bis
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Solidaritätszuschlag
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80.000,01 €
250.000,01 €
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250.000,00
∞
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2,5%
5%
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- Die Abgeltungssteuersätze (taxas liberatórias) für bestimmte Einkünfte, etwa auf Kapitalerträge, werden von 26,5% auf 28% angehoben.
- Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Kategorie F) unterliegen erstmals einem autonomen Steuersatz (taxa de tributação autónoma) in Höhe von 28%, sofern nicht die Gesamtveranlagung gewählt wird.
- Kostenabzüge für Aufwendungen im Zusammenhang mit Gesundheit, Ausbildung, etc, sofern überhaupt noch möglich, unterliegen zudem einer weiteren Begrenzung in Abhängigkeit von den zu versteuernden Einkünften:
Steuerbemessungsgrundlage
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Von
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Bis
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Maximal abzugsfähig
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0,00 €
7000,01 €
20.000,01 €
40.000,01 €
80.000,01 €
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7.000,00 €
20.000,00 €
40.000,00 €
80.000,00 €
∞
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unbegrenzt
1250,00 €
1000,00 €
500,00 €
0,00 €
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- Zudem bestimmt das Haushaltsgesetz 2013 einen Zuschlag auf die Einkommensteuer (Sobretaxa em sede do IRS) der 3,5% beträgt.
Körperschaftsteuer (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Coletivas – IRC):
- Eine Reihe von Abgeltungssteuersätzen in Höhe von 15% auf Einkünfte nicht ansässiger Steuerpflichtiger, die keiner festen Niederlassung in Portugal zuzuordnen sind, wurden gestrichen, d.h., diese Einkünfte unterliegen nunmehr dem Normalsatz in Höhe von 25%.
- Der 2010 eingeführte Zuschlag auf die Körperschaftsteuer (Derrama estadual) beträgt nun bei einem zu versteuernden Gewinn von mehr als 1,5 Mio. bis zu 7,5 Mio. 3%, darüber hinausgehend 5%.