Portugal: Steuerschraube dreht sich weiter II

Wie zu erwarten war, wurden im Rahmen des Haushaltsgesetzes für 2013 eine Reihe von Steuererhöhungen vorgenommen. Eine Übersicht der wichtigsten Änderungen:

Einkommensteuer (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Singulares – IRS):

  • Im Fall von Steuerpflichtigen mit Einkünften aus unternehmerischer Tätigkeit und selbstständiger Arbeit (Kategorie B), die gemäß dem Statut zur vereinfachten Ermittlung (regime simplificado) veranlagt werden, werden nur noch 25% pauschal als Aufwendungen zum Abzug gebracht.
  • Der allgemeine Steuersatztarif wurde um 3 Stufen reduziert, d.h., es gibt nunmehr nur noch 5 Einkommensteuerstufen (escalões). Untenstehend die praktische Tabelle für Einkünfte in 2013:

Steuerbemessungsgrundlage

Von

Bis

Steuersatz

Abschlag

0,00 €

7000,01 €

20.000,01 €

40.000,01 €

80.000,01 €

7.000,00 €

20.000,00 €

40.000,00 €

80.000,00 €

14,50%

28,80%

37,00%

45,00%

48,00%

0,00 €

980,00 €

2.680,00 €

5.880,00 €

8.280,00 €

  • Hinzu kommt der im Jahr 2012 eingeführte Solidaritätszuschlag (Taxa adicional de solidariedade), der nunmehr schon ab einem jährlichen Einkommen von 80.000 € fällig wird und um eine weitere Stufe ergänzt wurde:

Steuerbemessungsgrundlage

Von

Bis

Solidaritätszuschlag

80.000,01 €

250.000,01 €

250.000,00

2,5%

5%

  • Die Abgeltungssteuersätze (taxas liberatórias) für bestimmte Einkünfte, etwa auf Kapitalerträge, werden von 26,5% auf 28% angehoben.
  • Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Kategorie F) unterliegen erstmals einem autonomen Steuersatz (taxa de tributação autónoma) in Höhe von 28%, sofern nicht die Gesamtveranlagung gewählt wird.
  • Kostenabzüge für Aufwendungen im Zusammenhang mit Gesundheit, Ausbildung, etc, sofern überhaupt noch möglich, unterliegen zudem einer weiteren Begrenzung in Abhängigkeit von den zu versteuernden Einkünften:

    Steuerbemessungsgrundlage

    Von

    Bis

    Maximal abzugsfähig

    0,00 €

    7000,01 €

    20.000,01 €

    40.000,01 €

    80.000,01 €

    7.000,00 €

    20.000,00 €

    40.000,00 €

    80.000,00 €

    unbegrenzt

    1250,00 €

    1000,00 €

    500,00 €

    0,00 €

  • Zudem bestimmt das Haushaltsgesetz 2013 einen Zuschlag auf die Einkommensteuer (Sobretaxa em sede do IRS) der 3,5% beträgt.

Körperschaftsteuer (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Coletivas – IRC):

  • Eine Reihe von Abgeltungssteuersätzen in Höhe von 15% auf Einkünfte nicht ansässiger Steuerpflichtiger, die keiner festen Niederlassung in Portugal zuzuordnen sind, wurden gestrichen, d.h., diese Einkünfte unterliegen nunmehr dem Normalsatz in Höhe von 25%.
  • Der 2010 eingeführte Zuschlag auf die Körperschaftsteuer (Derrama estadual) beträgt nun bei einem zu versteuernden Gewinn von mehr als 1,5 Mio. bis zu 7,5 Mio. 3%, darüber hinausgehend 5%.