Gesetzesdekret 109-B/2021 vom 7. Dezember erhöht den portugiesischen monatlichen gesetzlichen Mindestlohn ( „salário mínimo“, offiziell retribuição mínima mensal garantida – RMMG), mit Wirkung zum 1.1.2022 um auf nunmehr 705 €.
Der gesetzliche Mindestlohn ist neben seiner arbeitsrechtlichen Bedeutung eine wichtige Bezugsgröße im Steuer- und Sozialrecht.