Portugal: Gesetz zur Einführung der Ist-Besteuerung veröffentlicht

Am 30. Mai 2013 wurde Gesetzesdekret Nr. 71/2013 veröffentlicht, mit dem die portugiesische Regierung auf Basis der parlamentarischen Ermächtigung des Haushaltsgesetzes 2013 das neue alternative Statut der Ist-Besteuerung für die Mehrwertsteuer beschlossen hat („regime de contabilidade de caixa em sede de Imposto sobre o Valor Acrescentado“ bzw. „regime de IVA de caixa“). Unter diesem alternativen Mehrwertsteuer-Statut entsteht der Steueranspruch erst bei Vereinnahmung des Preises. Stehen allerdings Rechnungen 12 Monate nach dem Ausstellen immer noch offen, entsteht die Steuer ebenfalls, d.h., es kommt dann doch zur nur aufgeschobenen Soll-Besteuerung.

Die bislang schon existierenden Sonderregelungen für den straßengebundenen Gütertransport, für öffentliche Bauaufträge und für Lieferungen an landwirtschaftliche Kooperativen wurden im Gegenzug aufgehoben.

Das neue Statut kann allerdings nur von Unternehmern gewählt werden, die

  • im vorangegangenen Kalenderjahr einen Umsatz von höchstens 500.000 € erwirtschaftet haben;
  • die nicht ausschließlich eine der in Artikel 9 des Mehrwertsteuergesetzes aufgeführte Tätigkeiten zum Gegenstand haben (diese sind grundsätzlich sowieso steuerbefreit);
  •  nicht dem Statut der Steuerbefreiung (regime de isenção) oder für kleine Einzelhändler (regime dos pequenos retalhistas) unterliegen;
  • für Zwecke der Mehrwertsteuer seit mindestens 12 Monaten registriert und mit keiner ihrer steuerlichen Pflichten im Rückstand sind.

Die Ist-Besteuerung kommt allerdings nicht bei allen mehrwertsteuerpflichtigen Operationen zur Anwendung. Ausgenommen sind:

  • Leistungen, die an Personen erbracht werden, die nicht zu Zwecken der Mehrwertsteuer registriert sind (also vor allem Privatkundengeschäfte);
  •  Importe und Exporte;
  •  innergemeinschaftlichen Erwerbe;
  • innergemeinschaftliche Dienstleistungen;
  •  Leistungen, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen;
  •  Leistungen, bei denen Erbringer und Empfänger in einem besonderen Verhältnis zueinander stehen.

Vorsteuerbeträge sind unter dem Statut der Ist-Besteuerung erst dann abziehbar, wenn sie tatsächlich entrichtet wurden und der Steuerpflichtige über eine entsprechende Quittung verfügt, bzw. wenn der Rechnungsbetrag 12 Monate nach dem Ausstellen einer Rechnung immer noch nicht beglichen wurde.

Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann sich bis zum 30. September 2013 für die Ist-Besteuerung entscheiden, mit Wirkung schon zum 1. Oktober. Danach ist ein Wechsel jeweils bis zum 31. Oktober eines Jahres möglich, mit Wirkung zum Folgejahr. Nach einem Statutenwechsel ist man allerdings für die folgenden zwei Jahre an seine Entscheidung gebunden.

Portugal: Regierung beschließt Möglichkeit der Ist-Besteuerung

Bislang gilt bei der portugiesischen Umsatzsteuer (Imposto sobre o Valor Acrescentado – IVA) ausschließlich das Prinzip der Soll-Besteuerung, d.h., die Pflicht des Unternehmers zur Abfuhr der Umsatzsteuer entsteht mit der Erbringung der Leistung. Gerade im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld, wo zwischen der Leistungserbringung und der Bezahlung durch den Kunden oft erhebliche Zeiträume liegen, zwingt dies jedoch viele Unternehmen dazu, die Steuer vorzufinanzieren. Insbesondere für kleinere Unternehmen bedeutet dies eine erhebliche Belastung.

Aus diesem Grund hat das portugiesische Regierungskabinett in der Sitzung vom 9. Mai 2013 die Änderung des Umsatzsteuergesetzes beschlossen. Ab Juli 2013 soll Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eröffnet werden, die Umsatzsteuer auf Antrag nach dem Prinzip der Ist-Versteuerung abzuführen, d.h., die Steuerpflicht entsteht erst mit Bezahlung durch den Kunden (Regime de contabilidade de caixa em sede de IVA).

In einer ersten Phase gilt die neue Regelung nur für Unternehmen mit einem Geschäftsvolumen von bis zu 500.000 €. Nach Schätzungen der Regierung betrifft dies bis zu 90 % der portugiesischen Wirtschaft (370.000 Unternehmen sowie viele freiberuflich Tätige.

Portugal: Verfassungsgericht erklärt Haushaltsgesetz teilweise für ungültig

Das portugiesische Verfassungsgericht hat am vergangenen Freitag mit Urteil Nr. 187/2013 das Haushaltsgesetz 2013 teilweise rückwirkend zum 1. Januar 2013 für ungültig erklärt.

Ausgangspunkt des Verfahrens waren Anträge auf abstrakte Normenkontrolle des Staatspräsidenten Aníbal Cavaco Silva, einer Gruppe von Abgeordneten der sozialdemokratischen PS, einer Gruppe von Abgeordneten verschiedener Parteien (der kommunistischen PCP, des Linksblocks BE und der grünen PEV) und des Ombudsmann der Justiz Alfredo José de Sousa, die zu einem gemeinsamen Verfahren verbunden wurden.

Von 9 angegriffenen Normen hat das Gericht den Antragstellern bezüglich vier Vorschriften Recht gegeben. Im Einzelnen entschied das Verfassungsgericht:

  • Artikel 29 wird für verfassungswidrig erklärt, da er den in Artikel 13 der Verfassung der Portugiesischen Republik niedergelegten Gleichheitsgrundsatz verletzt; Artikel 29 bestimmte, dass während der Laufzeit des internationalen Hilfsprogramms bei Mitarbeitern im öffentlichen Dienst mit einem monatlichen Basisgehalt von mehr als 1.100 € das Urlaubsgeld (14. Monatsgehalt) ausgesetzt bzw. im Fall eines Basisgehalts von mehr als 600 € bis 1.100 € reduziert werden sollte;
  • Artikel 31 wird insoweit für verfassungswidrig erklärt, als er die Anwendung des Artikels 29 auf Arbeitsverhältnisse erstreckt, die Lehr- oder Forschungstätigkeit zum Inhalt haben, insoweit sie mit Haushaltsmitteln bezuschusst werden;
  • Artikel 77 wird für verfassungswidrig erklärt, da er den in Artikel 13 der Verfassung der Portugiesischen Republik Portugal Gleichheitsgrundsatz verletzt; Artikel 77 bestimmte, dass während der Laufzeit des internationalen Hilfsprogramms bei Pensionären mit einer Monatsrente von mehr als 1.100 € das Urlaubsgeld (14. Monatsgehalt) um 90% reduziert werden sollte;
  • Artikel 117 Abs. 1 wird für verfassungswidrig erklärt, da er das in Artikel 2 der Verfassung der Portugiesischen Republik niedergelegte Verhältnismäßigkeitsprinzip verletzt; Artikel 117 Abs. 1 bestimmte eine Abgabe in Höhe von 5% auf Krankengeld und in Höhe von 6% auf Arbeitslosengeld.

Insgesamt betrifft die Entscheidung Ausgaben in Höhe von ca. 1500 Millionen €. Da jedoch mit den nunmehr notwendigen Mehrausgaben auch Steuermehreinnahmen verbunden sind, wird das durch die Entscheidung verursachte Haushaltsloch netto auf ungefähr 1300 Millionen € geschätzt.

Portugal: Veröffentlichung des 6. Fortschrittsberichts

Auf der Website der Europäischen Kommission wurde der sechste Fortschrittsbericht über die Umsetzung des wirtschaftlichen Anpassungsprogramms in Portugal veröffentlicht. Dieser Bericht gibt die Ergebnisse der sechsten Mission wieder, die die Expertengruppe der Troika (EU, EZB, IWF) vom 12 bis zum 19. November in Lissabon durchführte.

Auch dieser Bericht bewertet den Fortschritt des Landes insgesamt positiv. Damit ist der Weg frei für die Auszahlung einer weiteren Tranche in Höhe von insgesamt 2,5 Milliarden Euro. Mehr als 80 % der beantragten Hilfszahlungen sind damit geleistet.

Portugal: Steuerschraube dreht sich weiter II

Wie zu erwarten war, wurden im Rahmen des Haushaltsgesetzes für 2013 eine Reihe von Steuererhöhungen vorgenommen. Eine Übersicht der wichtigsten Änderungen:

Einkommensteuer (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Singulares – IRS):

  • Im Fall von Steuerpflichtigen mit Einkünften aus unternehmerischer Tätigkeit und selbstständiger Arbeit (Kategorie B), die gemäß dem Statut zur vereinfachten Ermittlung (regime simplificado) veranlagt werden, werden nur noch 25% pauschal als Aufwendungen zum Abzug gebracht.
  • Der allgemeine Steuersatztarif wurde um 3 Stufen reduziert, d.h., es gibt nunmehr nur noch 5 Einkommensteuerstufen (escalões). Untenstehend die praktische Tabelle für Einkünfte in 2013:

Steuerbemessungsgrundlage

Von

Bis

Steuersatz

Abschlag

0,00 €

7000,01 €

20.000,01 €

40.000,01 €

80.000,01 €

7.000,00 €

20.000,00 €

40.000,00 €

80.000,00 €

14,50%

28,80%

37,00%

45,00%

48,00%

0,00 €

980,00 €

2.680,00 €

5.880,00 €

8.280,00 €

  • Hinzu kommt der im Jahr 2012 eingeführte Solidaritätszuschlag (Taxa adicional de solidariedade), der nunmehr schon ab einem jährlichen Einkommen von 80.000 € fällig wird und um eine weitere Stufe ergänzt wurde:

Steuerbemessungsgrundlage

Von

Bis

Solidaritätszuschlag

80.000,01 €

250.000,01 €

250.000,00

2,5%

5%

  • Die Abgeltungssteuersätze (taxas liberatórias) für bestimmte Einkünfte, etwa auf Kapitalerträge, werden von 26,5% auf 28% angehoben.
  • Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Kategorie F) unterliegen erstmals einem autonomen Steuersatz (taxa de tributação autónoma) in Höhe von 28%, sofern nicht die Gesamtveranlagung gewählt wird.
  • Kostenabzüge für Aufwendungen im Zusammenhang mit Gesundheit, Ausbildung, etc, sofern überhaupt noch möglich, unterliegen zudem einer weiteren Begrenzung in Abhängigkeit von den zu versteuernden Einkünften:

    Steuerbemessungsgrundlage

    Von

    Bis

    Maximal abzugsfähig

    0,00 €

    7000,01 €

    20.000,01 €

    40.000,01 €

    80.000,01 €

    7.000,00 €

    20.000,00 €

    40.000,00 €

    80.000,00 €

    unbegrenzt

    1250,00 €

    1000,00 €

    500,00 €

    0,00 €

  • Zudem bestimmt das Haushaltsgesetz 2013 einen Zuschlag auf die Einkommensteuer (Sobretaxa em sede do IRS) der 3,5% beträgt.

Körperschaftsteuer (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Coletivas – IRC):

  • Eine Reihe von Abgeltungssteuersätzen in Höhe von 15% auf Einkünfte nicht ansässiger Steuerpflichtiger, die keiner festen Niederlassung in Portugal zuzuordnen sind, wurden gestrichen, d.h., diese Einkünfte unterliegen nunmehr dem Normalsatz in Höhe von 25%.
  • Der 2010 eingeführte Zuschlag auf die Körperschaftsteuer (Derrama estadual) beträgt nun bei einem zu versteuernden Gewinn von mehr als 1,5 Mio. bis zu 7,5 Mio. 3%, darüber hinausgehend 5%.

Angola und Kap Verde: Veränderungen der Länderklassifizierung

Angola steigt mit Wirkung zum 2. November im System der Länderklassifizierungen für die deutschen Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) von Rang 6 auf Rang 5 auf. Kap Verde fällt dagegen von Rang 5 auf Rang 6 zurück. Die Länderklassifizierungen spiegeln die Einschätzung der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung eines Landes und des damit verbundenen Ausfallrisikos wieder, und sind ein bedeutender Faktor für die Berechnung der Entgelte der Exportgarantien.

Portugal: Steuerschraube dreht sich weiter

Unbeschadet der Steuererhöhungen, die derzeit im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes für 2013 diskutiert werden, wurde mit Gesetz Nr. 55-A/2012, vom 29. Oktober, eine weitere Drehung an der Steuerschraube vorgenommen. Eine Übersicht der Änderungen:

Einkommensteuer (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Singulares – IRS): mit Wirkung ab dem 31.10.2012 wurden die Abgeltungssteuersätze auf eine ganze Reihe von in Portugal erzielten Einkünften aus Kapitalvermögen von 25 auf 26,5 % angehoben, in Fällen verdeckter Ausschüttung sogar von 30 auf 35 %;  mit Wirkung für das laufende Jahr wurden die autonomen Steuersätze für eine ganze Reihe von Veräußerungserlösen ebenfalls von 25 auf 26,5 % angehoben, sowie in Fall von in sogenannten Steuerparadiesen erzielten Einkünften aus Kapitalvermögen ebenfalls von 30 auf 35 %.

Körperschaftsteuer (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Coletivas – IRC): Auch hier wurden die Steuersätze für verdeckte Ausschüttungen oder von in Steuerparadiesen erzielten Einkünften aus Kapitalvermögen von 30 auf 35% angehoben. Die Steuersätze für die Quellenbesteuerung betragen nun einheitlich 25%, mit Ausnahme des Satzes für Einkünfte aus der Organstellung einer juristischen Person, der weiterhin bei 21,5% bleibt.

Stempelsteuer (Imposto do Selo – ISelo): Es wurde eine besondere Art der „Grundsteuer“ geschaffen, in Form einer Steuer von 1 % des steuerlichen Einheitswertes von Wohnzwecken dienenden Immobilien mit einem Einheitswert von mindestens 1 Millionen Euro. Für 2012 gelten noch verminderte Sätze von 0,5 bzw. 0,8 %, je nachdem, ob der Einheitswert schon neu bewertet wurde, oder nicht. Steht die Immobilie  im Eigentum einer Körperschaft mit Sitz in einem „Steuerparadies“, beträgt der Steuersatz sogar 7,5 % des Einheitswertes.

Abgabenordnung (Lei Geral Tributária – LGT): Die Möglichkeiten, die Steuer per Steuerschätzung im zu bestimmen, wurden erweitert, insbesondere für den Fall, dass das erklärte Einkommen außer Verhältnis steht zum Lebensstil, den der Steuerpflichtige führt.

Portugal: 5. Fortschrittsbericht veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat den fünften Fortschrittsbericht über die Umsetzung des wirtschaftlichen Anpassungsprogramms in Portugal veröffentlicht, der die Ergebnisse der vom 28. August bis zum 11. September durchgeführten Mission der Expertengruppe der Troika (EU, EZB, IWF) wiedergibt. Der Fortschritt wird als insgesamt positiv bewertet und bedeutet für Portugal die Auszahlung einer weiteren Tranche in Höhe von 4,3 Milliarden Euro im Oktober. Die Defizitziele wurden auf 5% in 2012, 4,5% in 2013 und 2,5% in 2014 gelockert.

Portugal: Neue Funktionen des elektronischen Handelsregisters

Die portugiesische Regierung hat mit Ministerialerlass Nr. 285/2012, vom 20. September, einen weiteren Schritt in Richtung E-Government unternommen und das Funktionsangebot des seit 2006 existierenden elektronischen Handelsregisters weiter ausgebaut. Schon seit Beginn können über das Internet Einträge in das Handelsregister beantragt sowie für einen bestimmten Zeitraum zwischen einem und vier Jahren ein stets aktueller Online-Handelsregisterauszug (certidão permanente do registo comercial) freigeschaltet werden, der mittels Eingabe eines Zugangskodes während dieses Zeitraums beliebig eingesehen werden kann. Bislang wurde von dieser Funktion schon ca. 2 Millionen Mal Gebrauch gemacht.

Neu hinzu kommen nun ein stets aktueller Online-Auszug aller bestehenden und beantragen Registereinträge eines Unternehmens samt der den Anträgen zugrundeliegenden Dokumente (certidão permanente de registos e documentos), sowie ein stets aktueller Online-Auszug der Satzung (certidão permanente do pacto atualizado)

Mit Inkrafttreten des Erlasses, am 1. Oktober 2012, sollten die neuen Funktionen auf dem Unternehmensportal zur Verfügung stehen.

Portugal: Reform des Mietrechts

Mit Gesetz Nr. 31/2012, veröffentlicht am 14. August, hat das portugiesische Parlament die Mietrechtsreform umgesetzt, zu der sich Portugal im Rahmen des Hilfsprogrammes der Troika (EU, EZB, IWF) verpflichtet hatte.

Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  •  Mietverträge über Wohnraum sind nunmehr, unabhängig von der Vertragsdauer, schriftlich abzuschließen;
  • Kündigungen aus außerordentlichem Grund wurden erleichtert: schon ein einmaliger Verstoß gegen Vorschriften der Hygiene, des Lärmschutzes, der guten Nachbarschaft oder der Hausordnung kann den Vermieter zu Kündigung berechtigen;
  • Auch ein Rückstand mit mindestens zwei Monatsmieten oder ein Zahlungsverzug von mehr als 8 Tagen mehr als vier Mal im Jahr berechtigen den Vermieter zur Kündigung;
  • Der Mieter seinerseits hat nunmehr das Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Vermieter ihm obliegende Renovierungsarbeiten nicht durchführt, die die vertragsgemäße Nutzbarkeit der Wohnung beeinträchtigen;
  • Falls über die Mietdauer keine ausdrückliche Regelung getroffen wurde, gilt der Vertrag auf zwei Jahre geschlossen;
  •  Die Vertragsparteien sind wesentlich freier in der Gestaltung der Laufzeit des Vertrages;
  •  Die Kündigungsfristen sind allgemein verkürzt worden.

Zudem wurde eine besondere, beschleunigte Räumungsklage geschaffen, sowie die Möglichkeit, Altverträge zu aktualisieren.

 Das Gesetz bezweckt, den verkrusteten Wohnungsmarkt zu beleben, indem das Ungleichgewicht zugunsten des Mieters beseitigt und den Parteien mehr vertragliche Freiheit eingeräumt wird.