Die Europäische Kommission hat auf Ihrer Website den vierten Fortschrittsbericht über die Umsetzung des wirtschaftlichen Anpassungsprogramms in Portugal veröffentlicht. Der Bericht basiert auf den Daten der vierten Mission der Expertengruppe der Troika (EU, EZB, IWF), die vom 22. Mai bis zum 4. Juni stattfand.
Portugal: Änderungen am Vergaberecht
Der Código dos Contratos Públicos (CCP), das portugiesische Gesetzeswerk, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge durch staatliche Institutionen und Ihnen gleichgestellte Private regelt, wurde durch Gesetzesdekret Nr. 149/2012, vom 12. Juli, geändert. Der portugiesische Gesetzgeber erfüllt damit eine der Verpflichtungen Portugals aus dem im Rahmen des Hilfsprogramms geschlossenen Abkommen mit der Troika (EU, EZB und IWF).
Zusammengefasst, ergeben sich die folgenden Änderungen:
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Ausnahmetatbestände für bestimmte Institutionen, etwa aus dem Bildungs- oder Gesundheitsbereich, wurden gestrichen, und damit der Anwendungsbereich des CCP erweitert;
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Gestrichen wurden auch Ausnahmetatbestände bezüglich der Schwellenwerte, bis zu denen maximal eine freihändige Vergabe zulässig ist;
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Die Regeln betreffend die Vergabe von zusätzlichen Arbeiten oder Dienstleistungen sowie die betreffend Fehler und Unterlassungen wurden neu gestaltet;
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Die Transparenz- und Publizitätsvorschriften wurden ausgeweitet;
Die Änderungen treten 30 Tage nach der Veröffentlichung im Gesetzesblatt „Diário de República”in Kraft und betreffen alle ab diesem Datum eröffneten Verfahren und vergebenen Aufträge.
Portugal: Vollständige Umsetzung des „Balcão do empreendedor“ verzögert sich um ein Jahr
Der „Balcão do empreendedor“, das staatliche elektronische Portal, auf dem eines Tages alle behördlichen Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren, die zur Ausübung einer geregelten Dienstleistungstätigkeit notwendig sind, einheitlich durchgeführt werden können sollen, ist bislang noch in einer experimentellen Phase und bietet nur einen Teil der vorgesehenen Funktionen.
Die klamme Haushaltslage hat dazu geführt, dass die vollständige Implementierung nicht fristgerecht durchgeführt werden konnte. Gesetzesdekret Nr. 141/2012, vom 11. Juli, verlängert daher die Umsetzungsfrist um ein weiteres Jahr. Sofern sich nicht weitere Verzögerungen ergeben, sollte das Portal damit ab dem 2. Mai 2013 voll funktionsfähig sein.
Zu finden ist der „Balcão do empreendedor“ hier.
Portugal: Richtlinien zur Registrierung einer Internetdomain „.pt“ liberalisiert
Wer in Portugal eine Internetdomain mit dem portugiesischen Top-Level-Domain „.pt“ registrieren wollte, konnte dies bislang nur als Unternehmer, Freiberufler oder Inhaber einer Marke bewerkstelligen, und war in der Wahl der gewünschten Bezeichnung stark eingeschränkt.
Die Fundação para a Computação Científica Nacional (FCCN), die für die Verwaltung von „.pt“ zuständige gemeinnützige privatrechtliche Stiftung, hat nun aber ihre Richtlinien entscheidend liberalisiert:
Seit dem 1. Juni 2012 kann nun jedermann eine .pt-Domain registrieren lassen. Auch inhaltlich sind die Beschränkungen weitgehend gefallen. Grundsätzlich ist nunmehr jede Bezeichnung eintragungsfähig, solange sie nicht gegen ein gesetzliches Verbot, die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstößt und keinen Irrtum bzw. eine Verwechslungsgefahr über die Inhaberschaft erregt.
Was die Bestandteile betrifft, so muss eine .pt-Domain mindestens 2 und maximal 63 Zeichen umfassen und kann nur aus den Ziffern 0 bis 9, den lateinischen Buchstaben A bis Z sowie den portugiesischen Sonderzeichen à, á, â, ã, ç, é, ê, í, ó, ô, õ und ú sowie dem Bindestrich als Trennzeichen bestehen.
Die Registrierung einer –pt-Domain wird damit für viele Nutzer sicherlich interessanter. Allerdings wird auch das Risiko von Domainstreitigkeiten zunehmen. Antragsteller müssen nun mehr aufpassen, dass die gewählte Domainbezeichnung nicht Namens- oder Markenrechte Dritter verletzt, da die Kontrolle durch die FCCN weggefallen ist. Inhaber von Namens- oder Markenrechten müssen ihrerseits vermehrt damit rechnen, dass ihre Rechte durch eine fremde Domainregistrierung beeinträchtigt werden.
Angola: besondere Vorschriften für Investitionsprojekte über 10 Mio. US-Dollar
Der Präsident der Republik Angola hat per Präsidentenerlass (Decreto Presidencial)Nr. 84/12, vom 14. Mai 2012, besondere Vorschriften für Investionsprojekte mit einem Volumen von mehr als 10 Mio. US-Dollar verabschiedet, die das angolanische Investitonsgesetz (Lei do Investimento Privado) ergänzen und das Verfahren für solche Projekte im einzelnen Regeln. Der Erlass trat am 15. Mai 2012 in Kraft.
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Philippe Lafontaine