Portugal: Vollständige Umsetzung des „Balcão do empreendedor“ verzögert sich um ein Jahr

Der „Balcão do empreendedor“, das staatliche elektronische Portal, auf dem eines Tages alle behördlichen Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren, die zur Ausübung einer geregelten Dienstleistungstätigkeit notwendig sind, einheitlich durchgeführt werden können sollen, ist bislang noch in einer experimentellen Phase und bietet nur einen Teil der vorgesehenen Funktionen.

Die klamme Haushaltslage hat dazu geführt, dass die vollständige Implementierung nicht fristgerecht durchgeführt werden konnte. Gesetzesdekret Nr. 141/2012, vom 11. Juli, verlängert daher die Umsetzungsfrist um ein weiteres Jahr. Sofern sich nicht weitere Verzögerungen ergeben, sollte das Portal damit ab dem 2. Mai 2013 voll funktionsfähig sein.

Zu finden ist der „Balcão do empreendedor“ hier.

Portugal: Richtlinien zur Registrierung einer Internetdomain „.pt“ liberalisiert

Wer in Portugal eine Internetdomain mit dem portugiesischen Top-Level-Domain „.pt“ registrieren wollte, konnte dies bislang nur als Unternehmer, Freiberufler oder Inhaber einer Marke bewerkstelligen, und war in der Wahl der gewünschten Bezeichnung stark eingeschränkt.

Die Fundação para a Computação Científica Nacional (FCCN), die für die Verwaltung von „.pt“ zuständige gemeinnützige privatrechtliche Stiftung, hat nun aber ihre Richtlinien entscheidend liberalisiert:

Seit dem 1. Juni 2012 kann nun jedermann eine .pt-Domain registrieren lassen. Auch inhaltlich sind die Beschränkungen weitgehend gefallen. Grundsätzlich ist nunmehr jede Bezeichnung eintragungsfähig, solange sie nicht gegen ein gesetzliches Verbot, die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstößt und keinen Irrtum bzw. eine Verwechslungsgefahr über die Inhaberschaft erregt.

Was die Bestandteile betrifft, so muss eine .pt-Domain mindestens 2 und maximal 63 Zeichen umfassen und kann nur aus den Ziffern 0 bis 9, den lateinischen Buchstaben A bis Z sowie den portugiesischen Sonderzeichen à, á, â, ã, ç, é, ê, í, ó, ô, õ und ú sowie dem Bindestrich als Trennzeichen bestehen.

Die Registrierung einer –pt-Domain wird damit für viele Nutzer sicherlich interessanter. Allerdings wird auch das Risiko von Domainstreitigkeiten zunehmen. Antragsteller müssen nun mehr aufpassen, dass die gewählte Domainbezeichnung nicht Namens- oder Markenrechte Dritter verletzt, da die Kontrolle durch die FCCN weggefallen ist. Inhaber von Namens- oder Markenrechten müssen ihrerseits vermehrt damit rechnen, dass ihre Rechte durch eine fremde Domainregistrierung beeinträchtigt werden.

Angola: besondere Vorschriften für Investitionsprojekte über 10 Mio. US-Dollar

Der Präsident der Republik Angola hat per Präsidentenerlass (Decreto Presidencial)Nr. 84/12, vom 14. Mai 2012, besondere Vorschriften für Investionsprojekte mit einem Volumen von mehr als 10 Mio. US-Dollar verabschiedet, die das angolanische Investitonsgesetz (Lei do Investimento Privado) ergänzen und das Verfahren für solche Projekte im einzelnen Regeln. Der Erlass trat am 15. Mai 2012 in Kraft.

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Philippe Lafontaine