Portugal: Richtlinien zur Registrierung einer Internetdomain „.pt“ liberalisiert

Wer in Portugal eine Internetdomain mit dem portugiesischen Top-Level-Domain „.pt“ registrieren wollte, konnte dies bislang nur als Unternehmer, Freiberufler oder Inhaber einer Marke bewerkstelligen, und war in der Wahl der gewünschten Bezeichnung stark eingeschränkt.

Die Fundação para a Computação Científica Nacional (FCCN), die für die Verwaltung von „.pt“ zuständige gemeinnützige privatrechtliche Stiftung, hat nun aber ihre Richtlinien entscheidend liberalisiert:

Seit dem 1. Juni 2012 kann nun jedermann eine .pt-Domain registrieren lassen. Auch inhaltlich sind die Beschränkungen weitgehend gefallen. Grundsätzlich ist nunmehr jede Bezeichnung eintragungsfähig, solange sie nicht gegen ein gesetzliches Verbot, die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstößt und keinen Irrtum bzw. eine Verwechslungsgefahr über die Inhaberschaft erregt.

Was die Bestandteile betrifft, so muss eine .pt-Domain mindestens 2 und maximal 63 Zeichen umfassen und kann nur aus den Ziffern 0 bis 9, den lateinischen Buchstaben A bis Z sowie den portugiesischen Sonderzeichen à, á, â, ã, ç, é, ê, í, ó, ô, õ und ú sowie dem Bindestrich als Trennzeichen bestehen.

Die Registrierung einer –pt-Domain wird damit für viele Nutzer sicherlich interessanter. Allerdings wird auch das Risiko von Domainstreitigkeiten zunehmen. Antragsteller müssen nun mehr aufpassen, dass die gewählte Domainbezeichnung nicht Namens- oder Markenrechte Dritter verletzt, da die Kontrolle durch die FCCN weggefallen ist. Inhaber von Namens- oder Markenrechten müssen ihrerseits vermehrt damit rechnen, dass ihre Rechte durch eine fremde Domainregistrierung beeinträchtigt werden.