Portugal: Verfassungsgericht bringt weiteres Gesetzesvorhaben der Regierung zu Fall

Das portugiesische Verfassungsgericht hat mit Urteil Nr. 754/13 vom 29. August die Regierung ein weiteres Mal in Bedrängnis gebracht.

Die Regierungsparteien PSD und CDS-PP hatten im Juli im Parlament per Beschluss Nr. 177/XII ein Gesetz verabschiedet, das sie als zentrales Element der Reform des Staatsapparates betrachteten.Es sah vor, dass öffentliche Angestellte unter bestimmten Voraussetzungen in ein bis zu zwölf Monate dauerndes berufliches Umschulungsprogramm versetzt werden, und in dieser Zeit nur 66,7 % bzw. am dem 7. Monat 50 % ihrer Bezüge erhalten, mindestens jedoch den gesetzlichen Mindestlohn. Wenn sich für den Beamten nach Ablauf dieses Zeitraums keine Verwendung gefunden hätte, sollte das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden. Des Weiteren wurde eine Norm aufgehoben, die ehemaligen verbeamten und im Jahr 2008 anlässlich einer Reform des öffentlichen Dienstes in das öffentliche Angestelltenverhältnis überführten Personen Schutz vor objektiven Kündigungsgründen gewährte.

Nach einem Antrag auf vorsorgliche abstrakte Normenkontrolle des Staatspräsidenten Aníbal Cavaco Silva entschied das Verfassungsgericht nun, dass die Regelung, gemäß der das Arbeitsverhältnis nach Ablauf des zwölfmonatigen Umschulungsprogramms aufgelöst wird, verfassungswidrig ist, sofern als Vorrausetzung für die Versetzung in das berufliche Umschulungsprogramm Budgetgründe, die Notwendigkeit der Fortbildung der betroffenen Angestellten oder die Verfolgung einer festgelegten Strategie angeführt werden, da dies gegen das Verbot der ungerechtfertigten Kündigung gemäß Artikel 53 sowie das Verhältnismäßigkeitsprinzip aus Artikel 18 Absatz 2 der Verfassung der Portugiesischen Republik verstößt.

Auch die Regelung, die den Fortbestand der Unkündbarkeit der ehemaligen Beamten aufhob, wurde vom Verfassungsbericht als verfassungswidrig gewertet, da sie gegen das in Artikel 2 der Verfassung niedergelegte Prinzip des Vertrauensschutzes verletze.