Portugal: Umsetzung der Zins- und Lizenzrichtlinie vollends abgeschlossen

Das portugiesische Parlament hat mit Gesetz Nr. 55/2013 vom 8. August die Richtlinie 2003/49/EG des Rates vom 3. Juni 2003 über eine gemeinsame  Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten (Zins- und Lizenzrichtlinie) nunmehr vollständig umgesetzt. Diese Richtlinie bezweckt, dass Zahlungen von Zins- und Lizenzgebühren zwischen in zwei unterschiedlichen Mitgliedstaaten der europäischen Union ansässigen verbundenen Unternehmen nur noch in dem Staat besteuert werden, in dem der Empfänger der Zahlung ansässig ist, und damit Finanzbeziehungen zwischen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten gegenüber gleichartigen Beziehungen zwischen Unternehmen ein und desselben Mitgliedstaats steuerlich gleichgestellt werden.

Die Richtlinie war grundsätzlich zum 1. Januar 2004 umzusetzen. Portugal und einigen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurde jedoch für hierfür aus Haushaltsgründen eine achtjährige Übergangszeit eingeräumt, während der sie noch Steuern auf Zinsen und Lizenzgebühren erheben durften, aber verpflichtet waren, diese schrittweise zu senken.

Mit Wirkung zum 1. Juli 2013 wurden nun auch in Portugal die Zinsen und Lizenzgebühren, die eine in Portugal ansässige Gesellschaft an eine mit ihr verbundene, in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Gesellschaft zahlt, von der Besteuerung ausgenommen. Diese Maßnahme begünstigt für Unternehmen anderer EU-Länder Direktinvestitionen in Portugal, da die Finanzierungskosten für ihre örtlichen Tochterfirmen oder festen Niederlassungen gesenkt werden.