Portugal: Vermieter müssen ab Mai elektronische Quittung ausstellen

Mit Gesetzesdekret Nr. 98-A/2015 vom 31. März 2015 hat die portugiesische Regierung nun eine Maßnahme konkretisiert, die mit der jüngsten Einkommensteuerreform eingeführt wurde. Vermieter müssen von nun an ab Mai monatlich über das Internetportal der Finanzverwaltung elektronische Quittungen (recibo de renda eletrónico) für die empfangene Miete ausstellen. Für die Monate Januar bis April sind ebenfalls rückwirkend elektronische Quittungen auszustellen.

Ausgenommen hiervon sind nur Vermieter:

  • die ihre Mieteinnahmen im Rahmen unternehmerischer und selbstständiger Tätigkeit (Kategorie B) versteuern,
  • die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind und im vorangegangenen oder erstmaligen Jahr nicht mehr als das Zweifache des Sozialhilfereferenzwertes (indexante dos apoios sociais IAS, derzeit 419,22 €) erzielten bzw. erzielen,
  • deren Mietverträge unter der Regelung für landwirtschaftliche Grundstücke geschlossen wurde,
  • oder die zum 31. des vorangegangenen Jahres mindestens 65 Jahre alt sind.

Sollten diese ausgenommenen Vermieter sich jedoch nicht freiwillig für das Ausstellen von elektronischen Quittungen entscheiden, müssen sie alternativ jeweils im folgenden Jahr bis zum 31. Januar eine Erklärung über die im vorangegangenen Jahr erzielten Mieteinkünfte ausstellen. Diese Erklärung kann ebenfalls elektronisch abgegeben werden, oder in Papier auf amtlichem Vordruck Modelo 44 in einem beliebigen Finanzamt.

Darüber hinaus müssen die Vermieter jeden Mietvertrag oder Untermietvertrag, deren Änderungen oder Beendigungen sowie Vorverträge mit gleichzeitiger Zurverfügungstellung der Immobilie ebenfalls elektronisch dem Finanzamt melden (bei Jahresinkünften von weniger als 838,44 € oder ab 65 Jahren genügt auch Papierform auf amtlichem Vordruck Modelo 2).

Davon unberührt bleibt die Pflicht, die Mieteinnahmen im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung zu deklarieren.

 Auch für die Mieter ist wichtig, dass die Vermieter ihrer Erklärungspflicht gewissenhaft nachkommen! Nur wenn die Quittungen bzw. die Erklärung Modelo 44 ordnungsgemäß ausgestellt wurde, kommt der Mieter in den Genuss des Einkommensteuerabzugs in Höhe von 15% der gezahlten Jahresmiete bis zu einer Maximalhöhe von 502 €.

Portugal: Rechtsgrundlage für maritime Raumplanung geschaffen

Portugal belegt mit seiner ausschließlichen Wirtschaftszone von ca. 1.600.000 km² den dritten Platz in der Europäischen Union. Sollte dem portugiesischen Antrag auf Erweiterung des Festlandsockels über die 200-Seemeilengrenze hinaus stattgegeben werden, womit in den nächsten zwei Jahren zu rechnen ist, kommt noch einmal eine Fläche von 2.150.000 km² Meeresboden und Untergrund hinzu, bezüglich derer Portugal das ausschließliche Recht der Erforschung und der Ausbeutung der natürlichen Ressourcen zusteht. Diese Flächen miteinbezogen, ist Portugal eines der größten „Länder“ der Erde, mit einer Fläche von insgesamt ca. 3.800.000 km², circa das 40-fache seiner Kontinentalfläche. Portugal é mar

Dieses gewaltige maritime Hoheitsgebiet gewinnt mehr und mehr an Bedeutung, denn die weltweite Nachfrage nach Meeresraum zur Erzeugung erneuerbarer Energien, zur Exploration und Förderung von Erdöl, Erdgas und sonstiger Rohstoffe, für Tourismus, Transport, Fischfang, Aquakultur, etc. wächst beständig, damit verbunden aber auch die Verantwortung für den Schutz des Unterwasserkulturerbes, für die Erhaltung der der Ökosysteme und der Artenvielfalt.

Die geordnete und nachhaltige Nutzung und Förderung dieses Meeresraums macht ein integriertes Planungs- und Bewirtschaftungskonzept erforderlich, eine maritime Raumplanung, um die verschiedenen möglichen und tatsächlichen Tätigkeiten und Nutzungsarten zu analysieren und organisieren.

Hierfür hat der Portugiesische Gesetzgeber nun einen Rechtsrahmen geschaffen: Gesetz Nr. 17/2014 vom 10. April 2014 legt die Grundlagen der Politik zur Ordnung und Bewirtschaftung des nationalen Meeresraums (Bases da Política de Ordenamento e de Gestão do Espaço Marítimo Nacional – LBOGEM), Gesetzesdekret Nr. 38/2015 vom 12. März 2015 entwickelt und konkretisiert sie.

Auf dieser Basis können nun maritime Raumordnungspläne erstellt werden. Der Situationsplan umfasst die geographisch-räumliche Darstellung der Regelung betreffend der räumlichen und zeitlichen Verteilung der bestehenden und möglichen Werte, Nutzungen und Aktivitäten, die Zuweisungspläne regeln die Zuteilung von Flächen oder Volumina für im Situationsplan nicht beschriebene Nutzungen und Aktivitäten sowie deren Voraussetzungen. Mit Genehmigung eines Zuteilungsplanes wird er in den Situationsplan integriert und dieser automatisch angepasst.

Die gemeinschaftliche Nutzung des Meeresraums ist grundsätzlich frei, sofern die allgemeinen Vorschriften und die sich aus den Raumordnungsplänen ergebenen Einschränkungen und Bedingungen eingehalten und die Umwelt und die Gewässerqualität nicht geschädigt werden.

Eine ausschließliche Nutzung einer bestimmten Fläche oder eines bestimmten Volumens setzt eine staatliche Genehmigung in Form einer „Concessão“ (Konzession, ununterbrochene Nutzungen über mindestens 12 Monate, maximal 50 Jahre gültig), einer „Licença“ (Lizenz, gelegentliche oder saisonale Nutzungen über weniger als 12 Monate, maximal 25 Jahre gültig) oder einer „Autorização“ (Bewilligung für Forschungs- oder Pilotprojekte, maximal 10 Jahre gültig) voraus.

Angola: Neue Sondersteuer verabschiedet

Aufgrund des in der letzten Zeit stark gefallenen Ölpreises musste die angolanische Regierung ihre Einnahmeschätzung stark nach unten korrigieren und einen Nachtragshaushalt auf den Weg bringen. Dieser wurde am vergangenen Mittwoch vom Parlament verabschiedet.

 Für ausländische Unternehmen und ihre Mitarbeiter besonders einschneidend: Es wurde eine neue Sondersteuer geschaffen, mit der Transaktionen, Dienstleistungen und Überweisungen im Zusammenhang mit Transporten, Versicherungen, Reisen, Kapitaleinkünften, Provisionen und Gebühren, Patent- und Markenrechten, Verwaltungs- und Betriebskosten, Gehältern, sonstigen Dienstleistungen und Einkünften belegt werden, wenn sie zwischen Angola und dem Ausland oder zwischen Ansässigen und nicht Ansässigen stattfinden.

 Die Höhe der neuen Steuer ist im Nachtragshaushalt selbst nicht festgelegt. Es ist jedoch die Rede von einem Steuersatz in Höhe von 15% bis zu 20 %.

Update: siehe Eintrag vom 17.07.2015.

Portugal: Zivilgesetzbuch in der ab dem 29. Januar gültigen Fassung

Eine weitere Änderung des portugiesischen Gesetzbuches macht schon wieder eine Aktualisierung erforderlich. Die Änderungen traten zum 29. Januar in Kraft. Das aktuelle Portugiesische Zivilgesetzbuch (Código Civil Português, perlassen per Gesetzesdekret Nr. 47 344 vom 25. November 1966, zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 82/2014 vom 30. Dezember) kann unter dem Menüpunkt Gesetze abgerufen werden.

Wie immer der Hinweis, dass im im Zweifel die verlinkten amtlichen Veröffentlichungen im Diário da República Electrónico konsoltiert werden sollten.

Portugal: Zivilgesetzbuch in der ab dem 18. Januar gültigen Fassung

Ab sofort kann das Portugiesische Zivilgesetzbuch in der ab dem 18. Januar 2015 gültigen Fassung (Código Civil Português, perlassen per Gesetzesdekret Nr. 47 344 vom 25. November 1966, zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 79/2014 vom 19. Dezember) unter dem Menüpunkt Gesetze abgerufen werden. Obwohl ich bei der Erstellung größte Sorgfalt habe walten lassen, kann ich Fehler nicht vollkommen ausschließen. Es empfiehlt sich daher, im Zweifel ebenfalls die verlinkten amtlichen Veröffentlichungen im Diário da República Electrónico zu konsultieren.

Portugal: Fachreport über Vertretungsvergabe veröffentlicht

Wer mehr über das portugiesische Vertriebsrecht, insbesondere das Handelsvertreterrecht erfahren möchte: Das AußenwirtschaftsCenter Lissabon der Wirtschaftskammer Österreich hat eine überarbeitete Fassung ihres Fachreports „Portugal – Vertretungsvergabe“ veröffentlicht, zu der ich beitragen durfte. Der Report kann über den Webshop der Wirtschaftskammer bezogen werden.

Portugal: Neues Verwaltungsverfahrensgesetz

Mit Gesetzesdekret Nr. 4/2015 vom 7. Januar hat die portugiesische Regierung von der parlamentarischen Ermächtigung (Gesetz Nr. 42/2014 vom 11. Juli) Gebrauch gemacht und ein neues portugiesisches Verwaltungsverfahrensgesetz (Código do Procedimento Administrativo) verabschiedet. Es wird mit Wirkung zum 6. April 2015 das alte Gesetz aus dem Jahr 1991 ablösen, das als nicht mehr zeitgemäß gilt.

In der Neukodifizierung findet nicht nur die Rechtsprechung und Lehre zu mehr als 20 Jahren Anwendungspraxis der alten Regelung ihren Niederschlag, es werden auch Ideen und Konzepte aus dem deutschen, italienischen, spanischen sowie europäischen Verwaltungsverfahrensrecht aufgenommen.

Die Änderungen sind zu umfangreich, um sie hier im Einzelnen aufzuführen. Beispielhaft sei hier nur genannt:

– Die Statuierung einiger neuer Verfahrensprinzipien, wie des Grundsatzes der guten Verwaltung, der Verwaltungshaftung, der offenen Verwaltung und der europäischen Verwaltungszusammenarbeit;
– Die Schaffung eines gemeinsamen Gremiums (conferência procedimental) zur Koordinierung oder Entscheidung für Situationen, in denen mehrere Behörden zuständig sind;
– Die Neuformulierung des Begriffs „Verwaltungsakt“ (ato administrativo) und die Aufstellung materieller Regeln betreffend Verwaltungsverordnungen (regulamentos administrativos);
– Die fundamentale Neuordnung der Regeln über die Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Verwaltungsakten;
– Die Einschränkung der Verwaltungsvollstreckung, die von Geldforderungen abgesehen, nunmehr nur noch zulässig ist, sofern sie ausdrücklich gesetzlich vorgesehen ist oder ein dringliches öffentliches Bedürfnis besteht, welches hinreichend begründet wird.

Portugal: Gesetzlicher Mindestlohn steigt erstmals seit drei Jahren

Nachdem der gesetzliche Mindestlohn (retribuição mínima mensal garantida – RMMG,  gemeinhin auch als salário mínimo bezeichnet) in Portugal fast drei Jahre bei monatlichen 485 € eingefroren war, wurde nun erstmal wieder angehoben. Mit Gesetzesdekret Nr. 144/2014 vom 30 September bestimmte die Regierung, dass der gesetzliche Mindestlohn ab dem 1. Oktober 2014 monatlich 505 € beträgt. Die Entscheidung wirkt sich nicht nur direkt auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus, sie hat auch indirekt eine Reihe von Konsequenzen, da eine Vielzahl von Vorschriften, insbesondere im Steuer- und Sozialrecht, auf den gesetzlichen Mindestlohn Bezug nehmen.

Portugal: Neues Verfahren zur Ermittlung von Vermögen eines Schuldners

Mit Gesetz Nr. 30/2014 vom 30. Mai hat das portugiesische Parlament ein neues Verfahren geschaffen, das sogenannte„procedimento extrajudicial pré-executivo” (außergerichtliches Vor-Vollstreckungsverfahren), das einem Gläubiger ermöglicht, auch ohne bzw. vor Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens durch Inanspruchnahme eines Gerichtsvollziehers vollstreckbares Vermögen eines Schuldners zu ermitteln. In Kraft tritt das Gesetz zum 1. September 2014.

Dieser greift hierzu auf die Datenbanken der Finanzverwaltung, der Sozialversicherung, des Standesamts, des Körperschaftsregisters, des Grundbuchamts, des Handelsregisters, des Fahrzeugregisters sowie des Vollstreckungsverfahrensregisters zu und erstellt über das Ergebnis einen Bericht.

Der Gläubiger kann dann, sofern die Ermittlung vollstreckbares Vermögen ergeben hat, das Verfahren in ein Vollstreckungsverfahren überleiten oder, sofern die Ermittlung kein Ergebnis gebracht hat, beantragen, dass dem Schuldner eine Aufforderung zugestellt wird, entweder die Schulden zu begleichen, mit dem Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung abzuschließen, vollstreckbares Vermögen zu benennen oder gegen das Verfahren Einspruch zu erheben. Kommt der Schuldner dieser Aufforderung nicht binnen 30 Tagen nach, wird er automatisch in das öffentliche Schuldnerverzeichnis eingetragen.

Bislang war der Gläubiger bei der Vermögensermittlung eines Schuldners im Wesentlichen auf sich alleine gestellt. Mit diesem neuen Verfahren wird ihm nun erstmals hierfür ein Instrument in die Hand gegeben. Insbesondere die Drohung des Eintrags in das öffentliche Schuldnerverzeichnis (lista pública de devedores) wird so manchen zahlungsunwilligen Schuldner einlenken lassen.

Einschränkend ist allerdings zu sagen, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Verfahrens recht umfangreich sind, und zumal ausländische Gläubiger sich schwer tun werden, sie zu erfüllen. So muss zum Beispiel der Antragsteller seine portugiesische Steuernummer angeben, über die ein Ausländer regelmäßig (noch) nicht verfügt.

Portugal: 10. Fortschrittsbericht der Europäische Komission

Auf der Website der Europäischen Kommission wurde der 10.  Fortschrittsbericht über die Umsetzung des wirtschaftlichen Anpassungsprogramms in Portugal veröffentlicht. Der Bericht basiert auf den Daten der Mission der Expertengruppe der Troika (EU, EZB, IWF), die vom 4. bis zum 16. Dezember 2013 stattfand. Die Umsetzung des Programms erfolgte weitgehend planmäßig und das Defizitziel für 2013 von 5,5 % des BIP scheint gut erreichbar. Die meisten Konjunkturindikatoren deuten auf eine konjunkturelle Erholung hin. Damit steht der Auszahlung einer weiteren Tranche in Höhe von insgesamt 2,7 Milliarden Euro nichts mehr im Wege, wodurch der Gesamtbetrag der bislang geleisteten Hilfszahlungen auf 74 Milliarden Euro ansteigen wird.