Angola: Reform des Mietrechts

Mit Gesetz Nr. 26/15 vom 23 Oktober hat der angolanische Gesetzgeber das städtische Mietrecht reformiert. Das neue Städtische Mietrechtsgesetz (Lei do Arrendamento Urbano) ersetzt das bislang einschlägige Gesetz Nr. 43525 vom 7. März 1961 (Lei do Inquilinato) sowie einige Vorschriften des Zivilgesetzbuches und der Zivilprozessordnung.

Das Lei do Arrendamento Urbano bestimmt die inhaltlichen und formellen Voraussetzungen an einen Mietvertrag über ein städtisches Grundstück (prédio urbano) zu Wohnzwecken, aber auch zur Ausübung eines Gewerbes oder eines freien Berufs. Weitere wichtige Regelungspunkte betreffen die Mietdauer, den Mietzins und dessen Erhöhung, die Beendigung des Mietverhältnisses durch ordentliche und außerordentliche Kündigung, Reparaturen und bauliche Veränderungen/Verbesserungen, die Nebenkosten, die Untermiete und die Räumungsklage.

Ausführlich regelt das neue Gesetz nun den notwenigen Inhalt eines Mietvertrages. Besondere Bedeutung kommt hierbei der Bescheinigung der Bewohnbarkeit (Certificado de Habitabilidade) zu. Diese ist nun ausdrücklich im Mietvertrag anzugeben, ansonsten droht dem Vermieter ein Bußgeld in Höhe von mindestens drei Monatsmieten.

Die Möglichkeit, die Miete im Voraus zu bezahlen, wurde erweitert. Bislang war nur eine Vorauszahlung in Höhe maximal einer Monatsmiete möglich, nunmehr können bis zu drei Monate vereinbart werden. In der Praxis wurde die Beschränkung jedoch regelmäßig ignoriert, teilweise sind Vorauszahlungen von bis zu zwei Jahren üblich. Es wird sich zeigen, ob die mit der erweiterten Möglichkeit mehr Rechtstreue einhergeht.

Das neue städtische Mietrecht trat 90 Tage nach seiner Veröffentlichung, also am 20 Januar 2016 in Kraft. Es findet nur auf solche Mietverträge Anwendung, die nach dem 19. Januar geschlossen wurden. Eine wichtige Ausnahme stellt jedoch die Bestimmung dar, nach der der Mietzins zwingend in angolanischen Kwanza anzugeben und die Vereinbarung einer Miete in einer ausländischen Währung nichtig ist. Mit Inkrafttreten müssen alle Mietverträge diese Bedingung erfüllen, also auch Altverträge. Es empfiehlt sich daher, diese zu prüfen und ggfls. anzupassen.

Portugal: gesetzlicher Mindestlohn 2016 erhöht

mit Gesetzesdekret Nr. 254-A/2015 vom 31. Dezember hat die portugiesische Regierung den monatlichen gesetzlichen Mindestlohn (retribuição mínima mensal garantida – RMMG),  häufig als „salário mínimo“ bezeichnet, ab dem 1.1.2016 um 25 € auf nunmehr insgesamt 530 € erhöht.

Der Gesetzliche Mindestlohn ist nicht nur im Arbeitsrecht von Bedeutung, er ist auch eine wichtige Bezugsgröße im Steuer- und Sozialrecht, vielfach in Form des sogenannten jährlichen gesetzlichen Jahresmindestlohns (retribuição mínima nacional anual – RMNA), der das vierzehnfache des monatlichen gesetzlichen Mindestlohns beträgt, ab heute also 7420 €.

Portugal: Neuordnung des Adoptionsrechts

Mit Gesetz Nr. 143/2015 vom 8. September hat der portugiesche Gesetzgeber das Adoptionsrecht in Portugal umfassend neu gestaltet. Neben einer ganzen Reihe von Änderungen des Zivilrechts — hier das aktuelle portugiesische Zivilgesetzbuch (Código Civil Portugues) in der seit dem 6. Dezember gültigen Fassung  — wurde ein neues Gesetz über Adoptionsverfahren (Regime Jurídico do Processo de Adoção — RJPA) verabschiedet, dass sowohl auf nationale als auch auf internationale Adoptionen Anwendung findet und den Adoptionsprozess sowie die daran beteiligten Behörden regelt.

Portugal: Zivilgesetzbuch in der ab dem 1. Oktober gültigen Fassung

Mit Gesetz Nr. 122/2015 vom 1. September und Gesetz Nr. 137/2015 vom 7. September wurden mit Wirkung zum 1. Oktober weitere Vorschriften des Portugiesischen Zivilgesetzbuches (Código Civil Portugues) geändert.

Portugal: Zivilgesetzbuch in der ab dem 26. September gültigen Fassung

Das Portugiesisches Zivilgesetzbuch (Código Civil Portugues), zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 111/2015 vom 22. August, kann nun unter dem Menüpunkt Gesetze abgerufen werden. Die Änderungen traten zum 26. September in Kraft.

Portugal: Reform der Gewerbeerlaubnis für die Bauwirtschaft

Ein ausführlicher Artikel über die jüngste Reform der Baugewerberlaubnis in Portugal (Alvará) wurde heute auf der Internetplattform von Germany Trade & Invest (GTAI) veröffentlicht.

Portugal: Neue Regelung ermöglicht im Ausland geborenen Enkeln portugiesische Staatsbürgerschaft

Mit Organisationsgesetz Nr. 9/2015 vom 29. Juli hat der portugiesische Gesetzgeber das portugiesische Staatsbürgerschaftsgesetz (Lei da Nacionalidade) die Möglichkeit aufgenommen, dass im Ausland geborene Enkel eines portugiesischen Staatsangehörigen ihren Willen zur portugiesischen Staatszugehörigkeit erklären können.

Können sie zudem nachweisen, dass sie über eine tatsächliche Bindung an die portugiesische Gemeinschaft verfügen, namentlich aufgrund ihrer Kenntnis der portugiesischen Sprache und regelmäßiger Kontakte mit dem Land, erwerben sie die portugiesische Staatsangehörigkeit mit ihrer Eintragung ins portugiesische Personenstandsregister.

Die neue Regelung tritt in Kraft, sobald die zugehörige Ausführungsverordnung entsprechend angepasst wurde, und wird auch denjenigen Enkeln zugute kommen, die vor dem Inkrafttreten geboren wurden.

Angola: Neue Sondersteuer II

Mit Präsidialdekret Nr. 2/15 vom 29. Juni 2015 hat der angolanische Staatspräsident die im Nachtragshaushalt 2015 geschaffene Sondersteuer (siehe Eintrag vom 26/02/2015) konkretisiert und genauer ausgeführt. Die Regelung trat am 30. Juni 2015 in Kraft. Es zeigt sich, dass die Maßnahme ist nicht ganz so einschneidend gestaltet wurde, wie ursprünglich befürchtet.

So betrifft die neue „Sondersteuer auf unsichtbare Währungsoperationen“ (Contribuição Especial sobre as Operações Cambiais de Invisíveis Correntes) nur solche Transaktionen, die im Rahmen von Verträgen über grenzüberschreitende technische Hilfe oder Managementdienstleistungen getätigt werden, und unter die entsprechende Regelung des „Regulamento sobre a Contratação de Prestação de Serviços de Assistência Técnica estrangeira ou de Gestão“ (Präsidialdekret Nr. 273/11 vom 27. Oktober) fallen.

Geschuldet wird die Steuer von den Personen oder Unternehmen, die ihren Wohn- bzw. Firmensitz, ihre tatsächliche Leitung oder eine feste Niederlassung in Angola haben und Überweisungen zur Bezahlung der technischen Hilfe oder Managementdienstleistung ausführen.

Bemessungsgrundlage der Steuer ist der Überweisungsbetrag in Kwanza, unabhängig vom verwendeten Wechselkurs. Der Steuersatz beträgt 10%.

Angola: Neues Arbeitsgesetzbuch

Mit Gesetz Nr. 7/15 vom 15. Juni 2015 hat das angolanische Parlament ein neues angolanisches Arbeitsgesetzbuch (Lei Geral do Trabalho) verabschiedet, das das bisherige Gesetz aus dem Jahr 2000 (Gesetz Nr.2/00 vom 11. Februar) ersetzt. Es tritt 90 Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Als wichtigste Änderungen seien genannt:

  • Befristete Arbeitsverträge, die bislang nur unter bestimmten Umständen zulässig waren (Saisonarbeit, Ersatz eines zeitweise verhinderten Arbeitnehmers, etc.), sind nun unbeschränkt möglich; ihre maximale Gültigkeitsdauer, bislang 6, 12 oder 36 Monate, je nach rechtfertigenden Umständen, beträgt nunmehr 5 Jahre (große Unternehmen) bzw. 10 Jahre (mittlere, kleine und Kleinstunternehmen);
  • Wegfall des 100 Km-Radius für nachvertragliche Wettbewerbsverbote sowie Bindungs- bzw. Rückzahlungsklauseln wegen beruflicher Fortbildungsmaßnahmen;
  • Reduzierung der Zuschlage für Nachtarbeit von bislang einheitlich 25% auf 5-20%, je nach Betriebsgröße (große, mittlere, kleine und Kleinstunternehmen);
  • Reduzierung der Zuschläge für Überstunden von bislang einheitlich 50% (bis zu 30 Überstunden/Monat) bzw. einheitlich 75% (ab 31. Überstunde/Monat) auf 10-50% (bis zu 30 Überstunden/Monat) bzw. 10-75% (ab 31. Überstunde/Monat), je nach Betriebsgröße (große, mittlere, kleine und Kleinstunternehmen);
  • Reduzierung der Zuschläge für Sonntagsarbeit und Arbeit an Ruhetagen von bislang 100% (Minimum 3 Stunden) auf 75% (Minimum 3 Stunden);
  • Die Kündigungsgründe für außerordentliche Kündigung sind nunmehr abschließend geregelt;
  • Betriebsbedingte Einzelkündigungen, bislang für maximal 5 Mitarbeiter zulässig, sind nunmehr für bis zu 20 Mitarbeitern möglich; Das Kündigungsverfahren wurde vereinfacht;
  • Betriebsbedingte Kollektivkündigung, bislang bei mehr als 5 Mitarbeitern vorgeschrieben, sind nunmehr erst bei mehr als 20 Mitarbeitern notwendig; Das Verfahren wurde vereinfacht, die Kündigungsfrist beträgt nunmehr einheitlich 60 Tage;
  • Abfindung errechneten sich bislang nach folgender Formel: Grundgehalt * Dauer der Unternehmenszugehörigkeit in Jahren, bis zu einem Maximum von 5 Jahren, + 50% des Grundgehalts für jedes weitere Jahr der Unternehmenszugehörigkeit; nunmehr gilt diese Formel nur noch für große Unternehmen; für mittlere Unternehmen gibt es das volle Grundgehalt nur noch bis zu einem Maximum von 3 Jahren, darüber hinaus gibt es nur noch 40%; im Fall der kleinen und Kleinstunternehmen ist das Maximum für ein volles Grundgehalt 2 Jahre, darüber hinaus erhält der Arbeitnehmer nur noch 30% bzw. 20% pro Jahr.

Portugal: Senkung der Mehrwertsteuersätze auf den Azoren

Der portugiesische Gesetzgeber hat mit Gesetz Nr. 63-A/2015 vom 30. Juni die Mehrwertsteuersätze auf den Azoren gesenkt. Der Normalsteuersatz (taxa normal) beträgt zwar weiterhin 18%, der Zwischensteuersatz (taxa intermédia) und der reduzierte Satz (taxa reduzida) wurden jedoch um einen Prozentpunkt gesesenkt und betragen nunmehr 9% bzw. 4%.