Portugal: Änderungen am Sonderstatus des Neuansässigen im Gespräch

Laut Zeitungsberichten erwägt die portugiesische Regierung Änderungen am Sonderstatus des Neuansässigen (estatuto de residente não habitual). Dies soll im Rahmen des demnächst zu verabschiedenden Haushaltsgesetzes 2018 geschehen.

In den deutschsprachigen Veröffentlichungen zu diesem Sonderstatus ist meist nur von einer „Steuerbefreiung für Rentner“ die Rede. Tatsächlich handelt es sich um eine Regelung, die Neuankömmlingen in Portugal eine ganze Reihe von Steuervergünstigungen ermöglicht, hierunter unter anderem eben auch die Steuerbefreiung von aus dem Ausland stammenden Alterseinkünften. Das Statut ist aber durchaus auch für andere Personengruppen interessant, beispielsweise für Investoren und leitende Angestellte (Expats). Besonderes öffentliches Interesse hat bislang aber vor allem die Steuerbefreiung der ausländischen Alterseinkünfte gefunden.

Die Überlegungen der portugiesischen Regierung gehen dahin, diese bislang von der Besteuerung ausgenommenen Alterseinkünfte zukünftig mit einem niedrigen Steuersatz in Höhe von 5% bis 10 % zu besteuern. Sonstige Änderungen scheinen nicht beabsichtigt zu sein.

Hintergrund sind Beschwerden einiger Staaten, insbesondere aus dem Norden Europas, die Portugal unlauteren Steuerwettbewerb vorwerfen. Die Regierung erhofft sich mit einer solchen Mindestbesteuerung, die europäischen Partner zu beruhigen.

Geplant ist, dass die Änderung sich nur auf zukünftige Neuansässige auswirkt. Ansässige, die den Status bis dahin gewährt bekommen haben, sollen Vertrauensschutz genießen und weiterhin nach der alten Regelung behandelt werden.

Für deutsche Rentner, die Leistungen der deutschen staatlichen Rentenversicherung beziehen, wäre eine solche Änderung sogar von Vorteil. Denn diese müssen derzeit ihre Rente aufgrund der Subject-to-tax-clause im deutsch-portugiesischen Doppelbesteuerungsabkommen bei Nichtbesteuerung in Portugal in Deutschland nachversteuern. Wird die Rente nun zukünftig in Portugal – niedrig – besteuert, hat Deutschland keinen Anlass mehr, die Subject-to-tax-clause anzuwenden.

Für deutsche Bezieher von Beamtenpensionen und Betriebsrenten dagegen bedeutet die geplante Änderung, sofern sie tatsächlich umgesetzt wird, dass diese Einkünfte zukünftig versteuert werden, wenn auch zu einem niedrigen Satz.

Update: Mittlerweile ist der Gesetzesvorschlag für das Haushaltsgesetz 2018 veröffentlicht. Hiernach scheint die Regierung von ihrem Vorhaben – zumindest derzeit – abgerückt zu sein. Gemäß diesem Gesetzesprojekt bleibt der Sonderstatuts für Neuansässige unverändert und die Alterseinkünfte sind weiterhin von der Besteuerung ausgenommen.