Die Europäische Kommission hat den fünften Fortschrittsbericht über die Umsetzung des wirtschaftlichen Anpassungsprogramms in Portugal veröffentlicht, der die Ergebnisse der vom 28. August bis zum 11. September durchgeführten Mission der Expertengruppe der Troika (EU, EZB, IWF) wiedergibt. Der Fortschritt wird als insgesamt positiv bewertet und bedeutet für Portugal die Auszahlung einer weiteren Tranche in Höhe von 4,3 Milliarden Euro im Oktober. Die Defizitziele wurden auf 5% in 2012, 4,5% in 2013 und 2,5% in 2014 gelockert.
Autor: Rechtsanwalt Lafontaine
Portugal: Neue Funktionen des elektronischen Handelsregisters
Die portugiesische Regierung hat mit Ministerialerlass Nr. 285/2012, vom 20. September, einen weiteren Schritt in Richtung E-Government unternommen und das Funktionsangebot des seit 2006 existierenden elektronischen Handelsregisters weiter ausgebaut. Schon seit Beginn können über das Internet Einträge in das Handelsregister beantragt sowie für einen bestimmten Zeitraum zwischen einem und vier Jahren ein stets aktueller Online-Handelsregisterauszug (certidão permanente do registo comercial) freigeschaltet werden, der mittels Eingabe eines Zugangskodes während dieses Zeitraums beliebig eingesehen werden kann. Bislang wurde von dieser Funktion schon ca. 2 Millionen Mal Gebrauch gemacht.
Neu hinzu kommen nun ein stets aktueller Online-Auszug aller bestehenden und beantragen Registereinträge eines Unternehmens samt der den Anträgen zugrundeliegenden Dokumente (certidão permanente de registos e documentos), sowie ein stets aktueller Online-Auszug der Satzung (certidão permanente do pacto atualizado)
Mit Inkrafttreten des Erlasses, am 1. Oktober 2012, sollten die neuen Funktionen auf dem Unternehmensportal zur Verfügung stehen.
Portugal: Reform des Mietrechts
Mit Gesetz Nr. 31/2012, veröffentlicht am 14. August, hat das portugiesische Parlament die Mietrechtsreform umgesetzt, zu der sich Portugal im Rahmen des Hilfsprogrammes der Troika (EU, EZB, IWF) verpflichtet hatte.
Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Mietverträge über Wohnraum sind nunmehr, unabhängig von der Vertragsdauer, schriftlich abzuschließen;
- Kündigungen aus außerordentlichem Grund wurden erleichtert: schon ein einmaliger Verstoß gegen Vorschriften der Hygiene, des Lärmschutzes, der guten Nachbarschaft oder der Hausordnung kann den Vermieter zu Kündigung berechtigen;
- Auch ein Rückstand mit mindestens zwei Monatsmieten oder ein Zahlungsverzug von mehr als 8 Tagen mehr als vier Mal im Jahr berechtigen den Vermieter zur Kündigung;
- Der Mieter seinerseits hat nunmehr das Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Vermieter ihm obliegende Renovierungsarbeiten nicht durchführt, die die vertragsgemäße Nutzbarkeit der Wohnung beeinträchtigen;
- Falls über die Mietdauer keine ausdrückliche Regelung getroffen wurde, gilt der Vertrag auf zwei Jahre geschlossen;
- Die Vertragsparteien sind wesentlich freier in der Gestaltung der Laufzeit des Vertrages;
- Die Kündigungsfristen sind allgemein verkürzt worden.
Zudem wurde eine besondere, beschleunigte Räumungsklage geschaffen, sowie die Möglichkeit, Altverträge zu aktualisieren.
Das Gesetz bezweckt, den verkrusteten Wohnungsmarkt zu beleben, indem das Ungleichgewicht zugunsten des Mieters beseitigt und den Parteien mehr vertragliche Freiheit eingeräumt wird.
Portugal: Europäische Komission veröffentlicht 4. Fortschrittsbericht
Die Europäische Kommission hat auf Ihrer Website den vierten Fortschrittsbericht über die Umsetzung des wirtschaftlichen Anpassungsprogramms in Portugal veröffentlicht. Der Bericht basiert auf den Daten der vierten Mission der Expertengruppe der Troika (EU, EZB, IWF), die vom 22. Mai bis zum 4. Juni stattfand.
Portugal: Änderungen am Vergaberecht
Der Código dos Contratos Públicos (CCP), das portugiesische Gesetzeswerk, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge durch staatliche Institutionen und Ihnen gleichgestellte Private regelt, wurde durch Gesetzesdekret Nr. 149/2012, vom 12. Juli, geändert. Der portugiesische Gesetzgeber erfüllt damit eine der Verpflichtungen Portugals aus dem im Rahmen des Hilfsprogramms geschlossenen Abkommen mit der Troika (EU, EZB und IWF).
Zusammengefasst, ergeben sich die folgenden Änderungen:
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Ausnahmetatbestände für bestimmte Institutionen, etwa aus dem Bildungs- oder Gesundheitsbereich, wurden gestrichen, und damit der Anwendungsbereich des CCP erweitert;
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Gestrichen wurden auch Ausnahmetatbestände bezüglich der Schwellenwerte, bis zu denen maximal eine freihändige Vergabe zulässig ist;
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Die Regeln betreffend die Vergabe von zusätzlichen Arbeiten oder Dienstleistungen sowie die betreffend Fehler und Unterlassungen wurden neu gestaltet;
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Die Transparenz- und Publizitätsvorschriften wurden ausgeweitet;
Die Änderungen treten 30 Tage nach der Veröffentlichung im Gesetzesblatt „Diário de República”in Kraft und betreffen alle ab diesem Datum eröffneten Verfahren und vergebenen Aufträge.
Portugal: Vollständige Umsetzung des „Balcão do empreendedor“ verzögert sich um ein Jahr
Der „Balcão do empreendedor“, das staatliche elektronische Portal, auf dem eines Tages alle behördlichen Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren, die zur Ausübung einer geregelten Dienstleistungstätigkeit notwendig sind, einheitlich durchgeführt werden können sollen, ist bislang noch in einer experimentellen Phase und bietet nur einen Teil der vorgesehenen Funktionen.
Die klamme Haushaltslage hat dazu geführt, dass die vollständige Implementierung nicht fristgerecht durchgeführt werden konnte. Gesetzesdekret Nr. 141/2012, vom 11. Juli, verlängert daher die Umsetzungsfrist um ein weiteres Jahr. Sofern sich nicht weitere Verzögerungen ergeben, sollte das Portal damit ab dem 2. Mai 2013 voll funktionsfähig sein.
Zu finden ist der „Balcão do empreendedor“ hier.
Portugal: Richtlinien zur Registrierung einer Internetdomain „.pt“ liberalisiert
Wer in Portugal eine Internetdomain mit dem portugiesischen Top-Level-Domain „.pt“ registrieren wollte, konnte dies bislang nur als Unternehmer, Freiberufler oder Inhaber einer Marke bewerkstelligen, und war in der Wahl der gewünschten Bezeichnung stark eingeschränkt.
Die Fundação para a Computação Científica Nacional (FCCN), die für die Verwaltung von „.pt“ zuständige gemeinnützige privatrechtliche Stiftung, hat nun aber ihre Richtlinien entscheidend liberalisiert:
Seit dem 1. Juni 2012 kann nun jedermann eine .pt-Domain registrieren lassen. Auch inhaltlich sind die Beschränkungen weitgehend gefallen. Grundsätzlich ist nunmehr jede Bezeichnung eintragungsfähig, solange sie nicht gegen ein gesetzliches Verbot, die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstößt und keinen Irrtum bzw. eine Verwechslungsgefahr über die Inhaberschaft erregt.
Was die Bestandteile betrifft, so muss eine .pt-Domain mindestens 2 und maximal 63 Zeichen umfassen und kann nur aus den Ziffern 0 bis 9, den lateinischen Buchstaben A bis Z sowie den portugiesischen Sonderzeichen à, á, â, ã, ç, é, ê, í, ó, ô, õ und ú sowie dem Bindestrich als Trennzeichen bestehen.
Die Registrierung einer –pt-Domain wird damit für viele Nutzer sicherlich interessanter. Allerdings wird auch das Risiko von Domainstreitigkeiten zunehmen. Antragsteller müssen nun mehr aufpassen, dass die gewählte Domainbezeichnung nicht Namens- oder Markenrechte Dritter verletzt, da die Kontrolle durch die FCCN weggefallen ist. Inhaber von Namens- oder Markenrechten müssen ihrerseits vermehrt damit rechnen, dass ihre Rechte durch eine fremde Domainregistrierung beeinträchtigt werden.
Angola: besondere Vorschriften für Investitionsprojekte über 10 Mio. US-Dollar
Der Präsident der Republik Angola hat per Präsidentenerlass (Decreto Presidencial)Nr. 84/12, vom 14. Mai 2012, besondere Vorschriften für Investionsprojekte mit einem Volumen von mehr als 10 Mio. US-Dollar verabschiedet, die das angolanische Investitonsgesetz (Lei do Investimento Privado) ergänzen und das Verfahren für solche Projekte im einzelnen Regeln. Der Erlass trat am 15. Mai 2012 in Kraft.
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In diesem Blog berichte ich über aktuelle Rechtsentwicklungen und interessante Neuigkeiten aus Portugal und der lusophonen portugiesischsprachigen) Welt, die mir im Rahmen meiner täglichen Arbeit begegnen.
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Mit freundlichen Grüßen aus Lissabon
Philippe Lafontaine