Portugal: Steuerschraube dreht sich weiter II

Wie zu erwarten war, wurden im Rahmen des Haushaltsgesetzes für 2013 eine Reihe von Steuererhöhungen vorgenommen. Eine Übersicht der wichtigsten Änderungen:

Einkommensteuer (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Singulares – IRS):

  • Im Fall von Steuerpflichtigen mit Einkünften aus unternehmerischer Tätigkeit und selbstständiger Arbeit (Kategorie B), die gemäß dem Statut zur vereinfachten Ermittlung (regime simplificado) veranlagt werden, werden nur noch 25% pauschal als Aufwendungen zum Abzug gebracht.
  • Der allgemeine Steuersatztarif wurde um 3 Stufen reduziert, d.h., es gibt nunmehr nur noch 5 Einkommensteuerstufen (escalões). Untenstehend die praktische Tabelle für Einkünfte in 2013:

Steuerbemessungsgrundlage

Von

Bis

Steuersatz

Abschlag

0,00 €

7000,01 €

20.000,01 €

40.000,01 €

80.000,01 €

7.000,00 €

20.000,00 €

40.000,00 €

80.000,00 €

14,50%

28,80%

37,00%

45,00%

48,00%

0,00 €

980,00 €

2.680,00 €

5.880,00 €

8.280,00 €

  • Hinzu kommt der im Jahr 2012 eingeführte Solidaritätszuschlag (Taxa adicional de solidariedade), der nunmehr schon ab einem jährlichen Einkommen von 80.000 € fällig wird und um eine weitere Stufe ergänzt wurde:

Steuerbemessungsgrundlage

Von

Bis

Solidaritätszuschlag

80.000,01 €

250.000,01 €

250.000,00

2,5%

5%

  • Die Abgeltungssteuersätze (taxas liberatórias) für bestimmte Einkünfte, etwa auf Kapitalerträge, werden von 26,5% auf 28% angehoben.
  • Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Kategorie F) unterliegen erstmals einem autonomen Steuersatz (taxa de tributação autónoma) in Höhe von 28%, sofern nicht die Gesamtveranlagung gewählt wird.
  • Kostenabzüge für Aufwendungen im Zusammenhang mit Gesundheit, Ausbildung, etc, sofern überhaupt noch möglich, unterliegen zudem einer weiteren Begrenzung in Abhängigkeit von den zu versteuernden Einkünften:

    Steuerbemessungsgrundlage

    Von

    Bis

    Maximal abzugsfähig

    0,00 €

    7000,01 €

    20.000,01 €

    40.000,01 €

    80.000,01 €

    7.000,00 €

    20.000,00 €

    40.000,00 €

    80.000,00 €

    unbegrenzt

    1250,00 €

    1000,00 €

    500,00 €

    0,00 €

  • Zudem bestimmt das Haushaltsgesetz 2013 einen Zuschlag auf die Einkommensteuer (Sobretaxa em sede do IRS) der 3,5% beträgt.

Körperschaftsteuer (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Coletivas – IRC):

  • Eine Reihe von Abgeltungssteuersätzen in Höhe von 15% auf Einkünfte nicht ansässiger Steuerpflichtiger, die keiner festen Niederlassung in Portugal zuzuordnen sind, wurden gestrichen, d.h., diese Einkünfte unterliegen nunmehr dem Normalsatz in Höhe von 25%.
  • Der 2010 eingeführte Zuschlag auf die Körperschaftsteuer (Derrama estadual) beträgt nun bei einem zu versteuernden Gewinn von mehr als 1,5 Mio. bis zu 7,5 Mio. 3%, darüber hinausgehend 5%.

Angola und Kap Verde: Veränderungen der Länderklassifizierung

Angola steigt mit Wirkung zum 2. November im System der Länderklassifizierungen für die deutschen Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) von Rang 6 auf Rang 5 auf. Kap Verde fällt dagegen von Rang 5 auf Rang 6 zurück. Die Länderklassifizierungen spiegeln die Einschätzung der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung eines Landes und des damit verbundenen Ausfallrisikos wieder, und sind ein bedeutender Faktor für die Berechnung der Entgelte der Exportgarantien.

Portugal: Steuerschraube dreht sich weiter

Unbeschadet der Steuererhöhungen, die derzeit im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes für 2013 diskutiert werden, wurde mit Gesetz Nr. 55-A/2012, vom 29. Oktober, eine weitere Drehung an der Steuerschraube vorgenommen. Eine Übersicht der Änderungen:

Einkommensteuer (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Singulares – IRS): mit Wirkung ab dem 31.10.2012 wurden die Abgeltungssteuersätze auf eine ganze Reihe von in Portugal erzielten Einkünften aus Kapitalvermögen von 25 auf 26,5 % angehoben, in Fällen verdeckter Ausschüttung sogar von 30 auf 35 %;  mit Wirkung für das laufende Jahr wurden die autonomen Steuersätze für eine ganze Reihe von Veräußerungserlösen ebenfalls von 25 auf 26,5 % angehoben, sowie in Fall von in sogenannten Steuerparadiesen erzielten Einkünften aus Kapitalvermögen ebenfalls von 30 auf 35 %.

Körperschaftsteuer (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Coletivas – IRC): Auch hier wurden die Steuersätze für verdeckte Ausschüttungen oder von in Steuerparadiesen erzielten Einkünften aus Kapitalvermögen von 30 auf 35% angehoben. Die Steuersätze für die Quellenbesteuerung betragen nun einheitlich 25%, mit Ausnahme des Satzes für Einkünfte aus der Organstellung einer juristischen Person, der weiterhin bei 21,5% bleibt.

Stempelsteuer (Imposto do Selo – ISelo): Es wurde eine besondere Art der „Grundsteuer“ geschaffen, in Form einer Steuer von 1 % des steuerlichen Einheitswertes von Wohnzwecken dienenden Immobilien mit einem Einheitswert von mindestens 1 Millionen Euro. Für 2012 gelten noch verminderte Sätze von 0,5 bzw. 0,8 %, je nachdem, ob der Einheitswert schon neu bewertet wurde, oder nicht. Steht die Immobilie  im Eigentum einer Körperschaft mit Sitz in einem „Steuerparadies“, beträgt der Steuersatz sogar 7,5 % des Einheitswertes.

Abgabenordnung (Lei Geral Tributária – LGT): Die Möglichkeiten, die Steuer per Steuerschätzung im zu bestimmen, wurden erweitert, insbesondere für den Fall, dass das erklärte Einkommen außer Verhältnis steht zum Lebensstil, den der Steuerpflichtige führt.

Portugal: 5. Fortschrittsbericht veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat den fünften Fortschrittsbericht über die Umsetzung des wirtschaftlichen Anpassungsprogramms in Portugal veröffentlicht, der die Ergebnisse der vom 28. August bis zum 11. September durchgeführten Mission der Expertengruppe der Troika (EU, EZB, IWF) wiedergibt. Der Fortschritt wird als insgesamt positiv bewertet und bedeutet für Portugal die Auszahlung einer weiteren Tranche in Höhe von 4,3 Milliarden Euro im Oktober. Die Defizitziele wurden auf 5% in 2012, 4,5% in 2013 und 2,5% in 2014 gelockert.

Portugal: Neue Funktionen des elektronischen Handelsregisters

Die portugiesische Regierung hat mit Ministerialerlass Nr. 285/2012, vom 20. September, einen weiteren Schritt in Richtung E-Government unternommen und das Funktionsangebot des seit 2006 existierenden elektronischen Handelsregisters weiter ausgebaut. Schon seit Beginn können über das Internet Einträge in das Handelsregister beantragt sowie für einen bestimmten Zeitraum zwischen einem und vier Jahren ein stets aktueller Online-Handelsregisterauszug (certidão permanente do registo comercial) freigeschaltet werden, der mittels Eingabe eines Zugangskodes während dieses Zeitraums beliebig eingesehen werden kann. Bislang wurde von dieser Funktion schon ca. 2 Millionen Mal Gebrauch gemacht.

Neu hinzu kommen nun ein stets aktueller Online-Auszug aller bestehenden und beantragen Registereinträge eines Unternehmens samt der den Anträgen zugrundeliegenden Dokumente (certidão permanente de registos e documentos), sowie ein stets aktueller Online-Auszug der Satzung (certidão permanente do pacto atualizado)

Mit Inkrafttreten des Erlasses, am 1. Oktober 2012, sollten die neuen Funktionen auf dem Unternehmensportal zur Verfügung stehen.

Portugal: Reform des Mietrechts

Mit Gesetz Nr. 31/2012, veröffentlicht am 14. August, hat das portugiesische Parlament die Mietrechtsreform umgesetzt, zu der sich Portugal im Rahmen des Hilfsprogrammes der Troika (EU, EZB, IWF) verpflichtet hatte.

Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  •  Mietverträge über Wohnraum sind nunmehr, unabhängig von der Vertragsdauer, schriftlich abzuschließen;
  • Kündigungen aus außerordentlichem Grund wurden erleichtert: schon ein einmaliger Verstoß gegen Vorschriften der Hygiene, des Lärmschutzes, der guten Nachbarschaft oder der Hausordnung kann den Vermieter zu Kündigung berechtigen;
  • Auch ein Rückstand mit mindestens zwei Monatsmieten oder ein Zahlungsverzug von mehr als 8 Tagen mehr als vier Mal im Jahr berechtigen den Vermieter zur Kündigung;
  • Der Mieter seinerseits hat nunmehr das Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Vermieter ihm obliegende Renovierungsarbeiten nicht durchführt, die die vertragsgemäße Nutzbarkeit der Wohnung beeinträchtigen;
  • Falls über die Mietdauer keine ausdrückliche Regelung getroffen wurde, gilt der Vertrag auf zwei Jahre geschlossen;
  •  Die Vertragsparteien sind wesentlich freier in der Gestaltung der Laufzeit des Vertrages;
  •  Die Kündigungsfristen sind allgemein verkürzt worden.

Zudem wurde eine besondere, beschleunigte Räumungsklage geschaffen, sowie die Möglichkeit, Altverträge zu aktualisieren.

 Das Gesetz bezweckt, den verkrusteten Wohnungsmarkt zu beleben, indem das Ungleichgewicht zugunsten des Mieters beseitigt und den Parteien mehr vertragliche Freiheit eingeräumt wird.

Portugal: Europäische Komission veröffentlicht 4. Fortschrittsbericht

Die Europäische Kommission hat auf Ihrer Website den vierten Fortschrittsbericht über die Umsetzung des wirtschaftlichen Anpassungsprogramms in Portugal veröffentlicht. Der Bericht basiert auf den Daten der vierten Mission der Expertengruppe der Troika (EU, EZB, IWF), die vom 22. Mai bis zum 4. Juni stattfand.

Portugal: Änderungen am Vergaberecht

Der Código dos Contratos Públicos (CCP), das portugiesische Gesetzeswerk, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge durch staatliche Institutionen und Ihnen gleichgestellte Private regelt, wurde durch Gesetzesdekret Nr. 149/2012, vom 12. Juli, geändert. Der portugiesische Gesetzgeber erfüllt damit eine der Verpflichtungen Portugals aus dem im Rahmen des Hilfsprogramms geschlossenen Abkommen mit der Troika (EU, EZB und IWF).

Zusammengefasst, ergeben sich die folgenden Änderungen:

  • Ausnahmetatbestände für bestimmte Institutionen, etwa aus dem Bildungs- oder Gesundheitsbereich, wurden gestrichen, und damit der Anwendungsbereich des CCP erweitert;
  • Gestrichen wurden auch Ausnahmetatbestände bezüglich der Schwellenwerte, bis zu denen maximal eine freihändige Vergabe zulässig ist;
  • Die Regeln betreffend die Vergabe von zusätzlichen Arbeiten oder Dienstleistungen sowie die betreffend Fehler und Unterlassungen wurden neu gestaltet;
  • Die Transparenz- und Publizitätsvorschriften wurden ausgeweitet;

Die Änderungen treten 30 Tage nach der Veröffentlichung im Gesetzesblatt „Diário de República”in Kraft und betreffen alle ab diesem Datum eröffneten Verfahren und vergebenen Aufträge.

Portugal: Vollständige Umsetzung des „Balcão do empreendedor“ verzögert sich um ein Jahr

Der „Balcão do empreendedor“, das staatliche elektronische Portal, auf dem eines Tages alle behördlichen Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren, die zur Ausübung einer geregelten Dienstleistungstätigkeit notwendig sind, einheitlich durchgeführt werden können sollen, ist bislang noch in einer experimentellen Phase und bietet nur einen Teil der vorgesehenen Funktionen.

Die klamme Haushaltslage hat dazu geführt, dass die vollständige Implementierung nicht fristgerecht durchgeführt werden konnte. Gesetzesdekret Nr. 141/2012, vom 11. Juli, verlängert daher die Umsetzungsfrist um ein weiteres Jahr. Sofern sich nicht weitere Verzögerungen ergeben, sollte das Portal damit ab dem 2. Mai 2013 voll funktionsfähig sein.

Zu finden ist der „Balcão do empreendedor“ hier.

Portugal: Richtlinien zur Registrierung einer Internetdomain „.pt“ liberalisiert

Wer in Portugal eine Internetdomain mit dem portugiesischen Top-Level-Domain „.pt“ registrieren wollte, konnte dies bislang nur als Unternehmer, Freiberufler oder Inhaber einer Marke bewerkstelligen, und war in der Wahl der gewünschten Bezeichnung stark eingeschränkt.

Die Fundação para a Computação Científica Nacional (FCCN), die für die Verwaltung von „.pt“ zuständige gemeinnützige privatrechtliche Stiftung, hat nun aber ihre Richtlinien entscheidend liberalisiert:

Seit dem 1. Juni 2012 kann nun jedermann eine .pt-Domain registrieren lassen. Auch inhaltlich sind die Beschränkungen weitgehend gefallen. Grundsätzlich ist nunmehr jede Bezeichnung eintragungsfähig, solange sie nicht gegen ein gesetzliches Verbot, die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstößt und keinen Irrtum bzw. eine Verwechslungsgefahr über die Inhaberschaft erregt.

Was die Bestandteile betrifft, so muss eine .pt-Domain mindestens 2 und maximal 63 Zeichen umfassen und kann nur aus den Ziffern 0 bis 9, den lateinischen Buchstaben A bis Z sowie den portugiesischen Sonderzeichen à, á, â, ã, ç, é, ê, í, ó, ô, õ und ú sowie dem Bindestrich als Trennzeichen bestehen.

Die Registrierung einer –pt-Domain wird damit für viele Nutzer sicherlich interessanter. Allerdings wird auch das Risiko von Domainstreitigkeiten zunehmen. Antragsteller müssen nun mehr aufpassen, dass die gewählte Domainbezeichnung nicht Namens- oder Markenrechte Dritter verletzt, da die Kontrolle durch die FCCN weggefallen ist. Inhaber von Namens- oder Markenrechten müssen ihrerseits vermehrt damit rechnen, dass ihre Rechte durch eine fremde Domainregistrierung beeinträchtigt werden.