Portugal: einvernehmliche Sorgerechtsvereinbarung vor den Zivilstandsämtern

Mit Gesetz Nr. 5/2017 vom 2. März hat das portugiesische Parlament die Möglichkeit ins Zivilgesetzbuch aufgenommen, dass auch unverheiratete Eltern vor den Zivilstandsämtern (Conservatórias do Registo Civil) einvernehmlich eine homologierte (genehmigte) Sorgerechtsvereinbarung  treffen können (Regulação das responsabilidades parentais por mútuo acordo). Dieser schnelle und kostengünstige Weg besteht schon seit einigen Jahren für verheiratete Eltern im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung und hat sich seitdem bewährt. Unverheiratete Eltern waren demgegenüber bislang schlechter gestellt, sie konnten eine entsprechende Regelung bislang nur im Rahmen eines gerichtlichen Sorgerechtsverfahrens treffen. Die Änderung tritt zum 1. April in Kraft.