Portugal: Zivilgesetzbuch in der ab dem 1. April 2017 gültigen Fassung

Das ab dem 1. April gültige Portugiesisches Zivilgesetzbuch (Código Civil Portugues), zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 5/2017 vom 2. März, kann nun unter dem Menüpunkt Gesetze abgerufen werden. Auch unverheirateten Eltern ist es nun möglich, vor den Zivilstandsämtern (Conservatórias do Registo Civil) einvernehmlich eine homologierte (genehmigte) Sorgerechtsvereinbarung zu treffen.