Der gesetzliche Mindestlohn (retribuição mínima mensal garantida – RMMG), geläufiger „salário mínimo“), nicht nur im Arbeitsrecht von Bedeutung, sondern auch ein wichtiger Referenzwert in vielen Vorschriften des Steuer- und Sozialrechts, wurde von der portugiesischen Regierung mit Gesetzesdekret Nr. 167/2019 vom 21. November auf 635 € angehoben. Die Änderung tritt zum 1.1.2020 in Kraft.