Der monatliche gesetzliche Mindestlohn (retribuição mínima mensal garantida – RMMG, häufig auch „salário mínimo“ genannt), eine wichtige Bezugsgröße im Arbeitsrecht, aber auch im Sozial- und Steuerrecht, wurde mit Gesetzesdekret Nr. 117/2018 vom 27. Dezember mit Wirkung zum 1.1.2019 auf 600 € angehoben.