Portugal: Verfassungsgericht bringt weitere Sparmaßnahme der Regierung zu Fall

Im Rahmen eines Verfahrens auf abstrakte Normenkontrolle, das der Staatspräsidenten Aníbal Cavaco Silva beantragt hatte, hat das portugiesische Verfassungsgericht mit Urteil Nr. 862/13 vom 19. Dezember Artikel 7 Abs.1 Buchstaben a), b), c) und d) des Parlamentsdekrets N.º 187/XII für verfassungswidrig erklärt und damit eine weitere Maßnahme der Regierung zu Fall gebracht, mit der durch Kürzung der Alters- und Berufsunfähigkeitsrenten und Pensionen von mehr als 600 € netto um 10 % insgesamt 388 Millionen Euro eingespart werden sollten.

Als Begründung hat das Gericht das in Artikel 2 der Verfassung der portugiesischen Republik niedergelegte Rechtsstaatsprinzip und den dort begründeten Grundsatz des Vertrauensschutzes herangezogen. Ein Eingriff in die berechtigten Erwartungen der Beitragszahler ließe sich nur im Rahmen einer umfassenden Strukturreform rechtfertigen, die verschiedene Faktoren abwägen würde, namentlich die Nachhaltigkeit der öffentlichen Altersversorgung, die verhältnismäßige Gleichheit und die Generationengerechtigkeit.

Die Entscheidung erging einstimmig, mit einem abweichenden Votum zweier Richter hinsichtlich der Begründung und Reichweite der Entscheidung.

Portugal: 8. und 9. Fortschrittsbericht veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat auf Ihrer Website den Fortschrittsbericht der 8. und 9. Mission der Expertengruppe der Troika (EU, EZB, IWF) zur Beurteilung der Umsetzung des wirtschaftlichen Anpassungsprogramms in Portugal veröffentlicht.

Die Experten bewerten den Fortschritt insgesamt als positiv und gehen davon aus, dass das Defizitziel von 5,5 % des BIP in 2013 eingehalten werden wird. Damit sind die Voraussetzungen erfüllt für die Auszahlung einer Tranche in Höhe von insgesamt 5,6 Milliarden Euro, wodurch der Gesamtbetrag der bislang geleisteten Hilfszahlungen auf 72 Milliarden Euro ansteigen wird.