Portugal: Neue Funktionen des elektronischen Handelsregisters

Die portugiesische Regierung hat mit Ministerialerlass Nr. 285/2012, vom 20. September, einen weiteren Schritt in Richtung E-Government unternommen und das Funktionsangebot des seit 2006 existierenden elektronischen Handelsregisters weiter ausgebaut. Schon seit Beginn können über das Internet Einträge in das Handelsregister beantragt sowie für einen bestimmten Zeitraum zwischen einem und vier Jahren ein stets aktueller Online-Handelsregisterauszug (certidão permanente do registo comercial) freigeschaltet werden, der mittels Eingabe eines Zugangskodes während dieses Zeitraums beliebig eingesehen werden kann. Bislang wurde von dieser Funktion schon ca. 2 Millionen Mal Gebrauch gemacht.

Neu hinzu kommen nun ein stets aktueller Online-Auszug aller bestehenden und beantragen Registereinträge eines Unternehmens samt der den Anträgen zugrundeliegenden Dokumente (certidão permanente de registos e documentos), sowie ein stets aktueller Online-Auszug der Satzung (certidão permanente do pacto atualizado)

Mit Inkrafttreten des Erlasses, am 1. Oktober 2012, sollten die neuen Funktionen auf dem Unternehmensportal zur Verfügung stehen.