Portugal: Steuerschraube dreht sich weiter

Unbeschadet der Steuererhöhungen, die derzeit im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes für 2013 diskutiert werden, wurde mit Gesetz Nr. 55-A/2012, vom 29. Oktober, eine weitere Drehung an der Steuerschraube vorgenommen. Eine Übersicht der Änderungen:

Einkommensteuer (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Singulares – IRS): mit Wirkung ab dem 31.10.2012 wurden die Abgeltungssteuersätze auf eine ganze Reihe von in Portugal erzielten Einkünften aus Kapitalvermögen von 25 auf 26,5 % angehoben, in Fällen verdeckter Ausschüttung sogar von 30 auf 35 %;  mit Wirkung für das laufende Jahr wurden die autonomen Steuersätze für eine ganze Reihe von Veräußerungserlösen ebenfalls von 25 auf 26,5 % angehoben, sowie in Fall von in sogenannten Steuerparadiesen erzielten Einkünften aus Kapitalvermögen ebenfalls von 30 auf 35 %.

Körperschaftsteuer (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Coletivas – IRC): Auch hier wurden die Steuersätze für verdeckte Ausschüttungen oder von in Steuerparadiesen erzielten Einkünften aus Kapitalvermögen von 30 auf 35% angehoben. Die Steuersätze für die Quellenbesteuerung betragen nun einheitlich 25%, mit Ausnahme des Satzes für Einkünfte aus der Organstellung einer juristischen Person, der weiterhin bei 21,5% bleibt.

Stempelsteuer (Imposto do Selo – ISelo): Es wurde eine besondere Art der „Grundsteuer“ geschaffen, in Form einer Steuer von 1 % des steuerlichen Einheitswertes von Wohnzwecken dienenden Immobilien mit einem Einheitswert von mindestens 1 Millionen Euro. Für 2012 gelten noch verminderte Sätze von 0,5 bzw. 0,8 %, je nachdem, ob der Einheitswert schon neu bewertet wurde, oder nicht. Steht die Immobilie  im Eigentum einer Körperschaft mit Sitz in einem „Steuerparadies“, beträgt der Steuersatz sogar 7,5 % des Einheitswertes.

Abgabenordnung (Lei Geral Tributária – LGT): Die Möglichkeiten, die Steuer per Steuerschätzung im zu bestimmen, wurden erweitert, insbesondere für den Fall, dass das erklärte Einkommen außer Verhältnis steht zum Lebensstil, den der Steuerpflichtige führt.