Portugal: Stärkerer Verbraucherschutz in Portugal durch Umsetzung der Richtlinie 2013/11/EU (ADR-Richtlinie)

Mit Gesetz Nr. 144/2015 vom 8. September werden Verfahren für die alternative Streitbeilegung (Alternative Dispute Resolution) verbraucherrechtlicher Streitigkeiten in Portugal gefördert. Das Gesetz wurde am 08.09.2015 veröffentlicht und tritt ab dem 23.09.2015 in Kraft.

Es dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten; ADR-Richtlinie), und ermöglicht die alternative Beilegung von Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zwischen Verbrauchern und Unternehmern aus Kauf- oder Dienstleistungsverträgen. Die ADR-Richtlinie soll sicherstellen, dass in der gesamten Europäischen Union flächendeckend alternative Streitbeilegungsstellen für sämtliche Streitigkeiten aus den genannten vertraglichen Verpflichtungen zwischen Verbrauchern und Unternehmern geben wird. Dadurch soll das Vertrauen der Verbraucher in den grenzübergreifenden elektronischen Einkauf gestärkt werden.

Auf diese Weise sollen die Rechte von Verbrauchern gestärkt werden. Diese sollen bei Streitigkeiten mit Unternehmen, die Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen, die Möglichkeit haben, eine schnelle, günstige und informelle Alternative zu den oft langwierigen Gerichtsverfahren wählen zu können.

Gemäß Gesetz Nr. 144/2015 vom 8. September ist die portugiesische Generaldirektion für Verbraucherschutz (Direção-Geral do Consumidor) verpflichtet, eine Liste mit allen alternativen Streitbeilegungsstellen (entidades de resolução alternativa de litígios) zu erstellen, aktualisiert zu halten und jeweils der Europäischen Kommission zu übermitteln. Diese Liste wird dann auf verschiedenen Plattformen veröffentlicht werden.

Unternehmen, die Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen, müssen zukünftig die Verbraucher über die die verfügbaren oder für das Unternehmen verbindlichen Streitbeilegungsstellen einschließlich der Angabe der jeweiligen Website in klarer und verständlicher Weise informieren.