Angola: Reform des Mietrechts

Mit Gesetz Nr. 26/15 vom 23 Oktober hat der angolanische Gesetzgeber das städtische Mietrecht reformiert. Das neue Städtische Mietrechtsgesetz (Lei do Arrendamento Urbano) ersetzt das bislang einschlägige Gesetz Nr. 43525 vom 7. März 1961 (Lei do Inquilinato) sowie einige Vorschriften des Zivilgesetzbuches und der Zivilprozessordnung.

Das Lei do Arrendamento Urbano bestimmt die inhaltlichen und formellen Voraussetzungen an einen Mietvertrag über ein städtisches Grundstück (prédio urbano) zu Wohnzwecken, aber auch zur Ausübung eines Gewerbes oder eines freien Berufs. Weitere wichtige Regelungspunkte betreffen die Mietdauer, den Mietzins und dessen Erhöhung, die Beendigung des Mietverhältnisses durch ordentliche und außerordentliche Kündigung, Reparaturen und bauliche Veränderungen/Verbesserungen, die Nebenkosten, die Untermiete und die Räumungsklage.

Ausführlich regelt das neue Gesetz nun den notwenigen Inhalt eines Mietvertrages. Besondere Bedeutung kommt hierbei der Bescheinigung der Bewohnbarkeit (Certificado de Habitabilidade) zu. Diese ist nun ausdrücklich im Mietvertrag anzugeben, ansonsten droht dem Vermieter ein Bußgeld in Höhe von mindestens drei Monatsmieten.

Die Möglichkeit, die Miete im Voraus zu bezahlen, wurde erweitert. Bislang war nur eine Vorauszahlung in Höhe maximal einer Monatsmiete möglich, nunmehr können bis zu drei Monate vereinbart werden. In der Praxis wurde die Beschränkung jedoch regelmäßig ignoriert, teilweise sind Vorauszahlungen von bis zu zwei Jahren üblich. Es wird sich zeigen, ob die mit der erweiterten Möglichkeit mehr Rechtstreue einhergeht.

Das neue städtische Mietrecht trat 90 Tage nach seiner Veröffentlichung, also am 20 Januar 2016 in Kraft. Es findet nur auf solche Mietverträge Anwendung, die nach dem 19. Januar geschlossen wurden. Eine wichtige Ausnahme stellt jedoch die Bestimmung dar, nach der der Mietzins zwingend in angolanischen Kwanza anzugeben und die Vereinbarung einer Miete in einer ausländischen Währung nichtig ist. Mit Inkrafttreten müssen alle Mietverträge diese Bedingung erfüllen, also auch Altverträge. Es empfiehlt sich daher, diese zu prüfen und ggfls. anzupassen.

Portugal: gesetzlicher Mindestlohn 2016 erhöht

mit Gesetzesdekret Nr. 254-A/2015 vom 31. Dezember hat die portugiesische Regierung den monatlichen gesetzlichen Mindestlohn (retribuição mínima mensal garantida – RMMG),  häufig als „salário mínimo“ bezeichnet, ab dem 1.1.2016 um 25 € auf nunmehr insgesamt 530 € erhöht.

Der Gesetzliche Mindestlohn ist nicht nur im Arbeitsrecht von Bedeutung, er ist auch eine wichtige Bezugsgröße im Steuer- und Sozialrecht, vielfach in Form des sogenannten jährlichen gesetzlichen Jahresmindestlohns (retribuição mínima nacional anual – RMNA), der das vierzehnfache des monatlichen gesetzlichen Mindestlohns beträgt, ab heute also 7420 €.