Portugal: Zivilgesetzbuch in der ab dem 18. Januar gültigen Fassung

Ab sofort kann das Portugiesische Zivilgesetzbuch in der ab dem 18. Januar 2015 gültigen Fassung (Código Civil Português, perlassen per Gesetzesdekret Nr. 47 344 vom 25. November 1966, zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 79/2014 vom 19. Dezember) unter dem Menüpunkt Gesetze abgerufen werden. Obwohl ich bei der Erstellung größte Sorgfalt habe walten lassen, kann ich Fehler nicht vollkommen ausschließen. Es empfiehlt sich daher, im Zweifel ebenfalls die verlinkten amtlichen Veröffentlichungen im Diário da República Electrónico zu konsultieren.

Portugal: Fachreport über Vertretungsvergabe veröffentlicht

Wer mehr über das portugiesische Vertriebsrecht, insbesondere das Handelsvertreterrecht erfahren möchte: Das AußenwirtschaftsCenter Lissabon der Wirtschaftskammer Österreich hat eine überarbeitete Fassung ihres Fachreports „Portugal – Vertretungsvergabe“ veröffentlicht, zu der ich beitragen durfte. Der Report kann über den Webshop der Wirtschaftskammer bezogen werden.

Portugal: Neues Verwaltungsverfahrensgesetz

Mit Gesetzesdekret Nr. 4/2015 vom 7. Januar hat die portugiesische Regierung von der parlamentarischen Ermächtigung (Gesetz Nr. 42/2014 vom 11. Juli) Gebrauch gemacht und ein neues portugiesisches Verwaltungsverfahrensgesetz (Código do Procedimento Administrativo) verabschiedet. Es wird mit Wirkung zum 6. April 2015 das alte Gesetz aus dem Jahr 1991 ablösen, das als nicht mehr zeitgemäß gilt.

In der Neukodifizierung findet nicht nur die Rechtsprechung und Lehre zu mehr als 20 Jahren Anwendungspraxis der alten Regelung ihren Niederschlag, es werden auch Ideen und Konzepte aus dem deutschen, italienischen, spanischen sowie europäischen Verwaltungsverfahrensrecht aufgenommen.

Die Änderungen sind zu umfangreich, um sie hier im Einzelnen aufzuführen. Beispielhaft sei hier nur genannt:

– Die Statuierung einiger neuer Verfahrensprinzipien, wie des Grundsatzes der guten Verwaltung, der Verwaltungshaftung, der offenen Verwaltung und der europäischen Verwaltungszusammenarbeit;
– Die Schaffung eines gemeinsamen Gremiums (conferência procedimental) zur Koordinierung oder Entscheidung für Situationen, in denen mehrere Behörden zuständig sind;
– Die Neuformulierung des Begriffs „Verwaltungsakt“ (ato administrativo) und die Aufstellung materieller Regeln betreffend Verwaltungsverordnungen (regulamentos administrativos);
– Die fundamentale Neuordnung der Regeln über die Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Verwaltungsakten;
– Die Einschränkung der Verwaltungsvollstreckung, die von Geldforderungen abgesehen, nunmehr nur noch zulässig ist, sofern sie ausdrücklich gesetzlich vorgesehen ist oder ein dringliches öffentliches Bedürfnis besteht, welches hinreichend begründet wird.