Portugal: Regierung beschließt Möglichkeit der Ist-Besteuerung

Bislang gilt bei der portugiesischen Umsatzsteuer (Imposto sobre o Valor Acrescentado – IVA) ausschließlich das Prinzip der Soll-Besteuerung, d.h., die Pflicht des Unternehmers zur Abfuhr der Umsatzsteuer entsteht mit der Erbringung der Leistung. Gerade im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld, wo zwischen der Leistungserbringung und der Bezahlung durch den Kunden oft erhebliche Zeiträume liegen, zwingt dies jedoch viele Unternehmen dazu, die Steuer vorzufinanzieren. Insbesondere für kleinere Unternehmen bedeutet dies eine erhebliche Belastung.

Aus diesem Grund hat das portugiesische Regierungskabinett in der Sitzung vom 9. Mai 2013 die Änderung des Umsatzsteuergesetzes beschlossen. Ab Juli 2013 soll Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eröffnet werden, die Umsatzsteuer auf Antrag nach dem Prinzip der Ist-Versteuerung abzuführen, d.h., die Steuerpflicht entsteht erst mit Bezahlung durch den Kunden (Regime de contabilidade de caixa em sede de IVA).

In einer ersten Phase gilt die neue Regelung nur für Unternehmen mit einem Geschäftsvolumen von bis zu 500.000 €. Nach Schätzungen der Regierung betrifft dies bis zu 90 % der portugiesischen Wirtschaft (370.000 Unternehmen sowie viele freiberuflich Tätige.